Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen
Aufgaben / Themenschwerpunkte
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen sowie Wiederausfuhrbescheinigungen für lebende Tiere und Pflanzen sowie genießbare Waren tierischen Ursprungs von Arten, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der dazu verabschiedeten EU-Verordnung geschützt sind
- Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von den Besitz- und Vermarktungsverboten gem. Bundesnaturschutzgesetz im Falle der Einfuhr
- Anerkennung von Betrieben, die Pflanzen des Anhanges I WA zu kommerziellen Zwecken künstlich vermehren oder Tiere des Anhanges I WA zu kommerziellen Zwecken züchten
- Prüfung der Voraussetzungen bei wissenschaftlichen Einrichtungen zur Teilnahme am Etikett-Verfahren im internationalen Handel und Meldung der Deutschen Teilnehmer an das CITES Sekretariat, Führung des nationalen Registers der Teilnehmer
- Bearbeitung von Fragestellungen des Tierschutzes, der artgerechten Unterbringung, des Tiertransportes, der Tiertransportverluste sowie der Kennzeichnung von Tieren im Rahmen des grenzüberschreitenden Handels mit geschützten Tieren.
- Geschäftsstelle des Beirates Artenschutz beim Bundesamt für Naturschutz
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