Tagung "Natur hat Recht: 30 Jahre Bundesnaturschutzgesetz"

Am 10. und 12. November 1976 stimmten Bundestag und Bundesrat für den Erlass eines Bundesnaturschutzgesetzes, das am 24. Dezember 1976 in Kraft trat. Damit wurden die Grundlagen für einen zeitgemäßen und umfassenden Schutz von Natur und Landschaft in Deutschland geschaffen. Entsprechend der gewandelten Anforderungen wurde das Gesetz in der Folgezeit fortentwickelt und enthält heute anspruchsvolle Vorgaben, bei deren Umsetzung und Vollzug die Länder eine entscheidende Rolle spielen.
Angesichts der Herausforderungen der neuen Kompetenzverteilung nach der Föderalismusreform und der Fortentwicklung des Naturschutzrechts bei der geplanten Überführung des Rahmenrechts in eine bundesrechtliche Vollregelung erhält eine Retrospektive auf die Entstehungsgeschichte des BNatSchG und die verschiedenen Entwicklungspfade eine besondere Bedeutung.
Die Stiftung Naturschutzgeschichte hat daher, gefördert durch das BfN mit Mitteln des BMU, die Tagung „Natur hat Recht – 30 Jahre Bundesnaturschutzgesetz“ veranstaltet, um gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung, Vertreterinnen und Vertretern der Justiz, der Wissenschaft, der Umwelt- und Wirtschaftsverbände sowie der Medien die Entwicklungen des modernen Naturschutzrechts in Bund und Ländern zu reflektieren.
Vorträge und Präsentationen
Die Manuskripte der nachfolgenden Vorträge sind in der
Tagungsdokumentation enthalten, Powerpoint-Präsentationen werden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
- Grußwort
Parlamentarische Staatssekretärin Astrid Klug, BMU - Entstehung des BNatSchG 1976
- aus Bundessicht: Karl-Günther Kolodziejcok, Ministerialdirigent a.D.
- aus Landessicht: Dr. Claus Carlsen, Ministerialdirigent a.D.
- Thematische Entwicklungspfade
- Eingriffe in Natur und Landschaft
Axel Steffen, Referatsleiter Naturschutz, MLUR Brandenburg
"Arten- und Gebietsschutz" (pdf-Dokument - 9 MB)
Prof. Dr. Matthias Freude, Präsident des Landesumweltamtes Brandenburg- Mitwirkung von Verbänden
Eckhardt Blume, Vorsitzender Richter, Hessischer VGH, Kassel
- Eingriffe in Natur und Landschaft
- Aktuelle Herausforderungen
"Fachliche Anforderungen an eine Naturschutzgesetzgebung" (pdf-Dokument - 1.5 MB)
Prof. Dr. Andreas Mengel
"Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Novellierung des Naturschutzrechts" (pdf-Dokument - 35 kb)
Abteilungsleiter Jochen Flasbarth, BMU- Zusammenfassung der inhaltlichen Ergebnisse
Dr. jur. Erich Gassner

