Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland
Themengruppe:
Methoden und Instrumente des Naturschutzes
FKZ:
805 82 013
Laufzeit:
08.09.2005 - 30.08.2007, verlängert bis Ende Juli 2008
Problemstellung und Ziele:
Ziel des Vorhabens ist es, ein Konzept für das bundesweite FFH-Monitoring und die Erstellung des Nationalen Berichtes bereit zu stellen.
Im April 2005 hat die Europäische Kommission europaweit geltende Standards und Vorgaben für die Bewertung, das Monitoring und die Berichterstattung verabschiedet. Damit die Bundesrepublik den darin an sie gestellten Anforderungen entsprechen kann, sind kurzfristig umfangreiche Arbeitsschritte (Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Abstimmungen mit den Bundesländern) zu bewältigen. Mit Hilfe des F&Es wird der Bund in seinen koordinativen Aufgaben unterstützt, insbesondere sollen Vorarbeiten zu Vereinbarung von Grundlagen für die Zusammenführung und Bewertung (Aggregation) der Länderdaten vorgeschlagen sowie Optionen für Referenzwerte erarbeitet werden. Mit dem Ziel für die folgenden Berichtsperioden ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen bezüglich des FFH-Monitorings zu erreichen, werden zudem, unter Berücksichtigung der in Deutschland geleisteten Vorarbeiten sowie der EU-Vorgaben, konzeptionelle Grundlagen für ein FFH-Monitoring entwickelt. Zuständige Länderfachbehörden werden über eine projektbegleitende Arbeitsgruppe intensiv in den Prozess eingebunden.
Forschungsnehmer:
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH
Rosenkavalierplatz 10
81925 München
http://www.pan-partnerschaft.de/
AG Biozönologie
Institut für Landschaftsökologie
Westfälische Wilhelms-Universität
Robert-Koch-Str. 26
48149 Münster
Ansprechpartner im BfN:
Melanie Neukirchen, Klaus Weddeling
FG I 1.3
