Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben

Der Fördertitel des Bundesumweltministeriums (BMU) Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege wurde 1987 eingerichtet. Er eröffnet die Möglichkeit, die konzeptionellen Vorstellungen des Bundes zur Naturschutzpolitik beispielhaft zu demonstrieren, in der Praxis weiterzuentwickeln und so die Entscheidungsgrundlagen für die künftige Arbeit zu verbessern. Der Fördertitel wird fachlich und administrativ vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreut.
Im Leitfaden finden Sie
Hinweise für die Antragsstellung.
Die Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben) sollen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Projekte, die Schutz- und Nutzaspekte zusammenführen. Als Förderprojekte des Bundes haben die E+E-Vorhaben folgende Aufgaben:
- Umsetzung wichtiger Forschungsergebnisse in die Praxis.
- Erprobung neuer und verbesserte Anwendung schon erprobter Methoden.
- Aufbereitung der gewonnenen Erfahrungen (Erfolge und Mißerfolge) für allgemein verwertbare Empfehlungen.
Von E+E-Vorhaben soll eine bundesweite Anstoßwirkung ausgehen. Daher steht die praktische Anwendung einer Idee oder eines Konzepts im Mittelpunkt der Vorhaben. Sie wird durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet.
Förderschwerpunkte
FörderschwerpunkteDie Förderschwerpunkte und beispielhaften Lösungsansätze erstrecken sich auf die Bereiche:
- Artenvielfalt bewahren:
Wiedereinbürgerung und Schutz hochgradig gefährdeter Tiere und Pflanzen. - Naturschutzgerechte Regionalentwicklung vorantreiben:
Umsetzung von Nutzungs- und Pflegekonzepten. - Wertvolle Lebensräume schützen:
Verfahren und Methoden zur Renaturierung von Biotopen. - Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern:
Naturschutzbildungs- und Informationszentren, Partizipationsmodelle. - Naturschutz in die Stadtentwicklung integrieren:
Ökologische Stadterneuerung.
Grundlage der Förderung sind die
Richtlinien des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege vom 16. Dezember 1987.
Förderkriterien
Bundesinteresse
Das Vorhaben muß über seine regionale Wirkung hinaus für den Naturschutz in Deutschland von Bedeutung sein. Es muß ein besonderes Bundesinteresse gegeben sein.
Neuartigkeit
Im Vorhaben sollen entweder neue Verfahren erprobt und weiterentwickelt oder verschiedene bekannte Verfahren neuartig kombiniert werden. Außerdem können Vorhaben, die eine Übertragung von Technologien und Verfahren aus anderen Anwendungsbereichen zum Ziel haben, gefördert werden. Das Konzept soll an den aktuellen Wissensstand anknüpfen. Neuartigkeit und Erprobungsbedarf müssen deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
Modellcharakter
Das Projekt soll Modellcharakter für den Naturschutz haben. Es soll Wege aufzeigen, die zur Nachahmung anregen oder vergleichbare Vorhaben optimieren können.
Naturschutzzielsetzung
Naturschutz und Landschaftspflege müssen bei der Zielsetzung des Vorhabens an erster Stelle stehen.
Teilprojekte
Ein E+E-Vorhaben kann aus folgenden Teilprojekten, die separat beantragt und bearbeitet werden, bestehen:
- Voruntersuchung
Eine Voruntersuchung wird nur bei Bedarf durchgeführt. Sie dient beispielsweise dazu, die Mitwirkungsbereitschaft in der Region zu ermitteln oder die Ausgangssituation als Grundlage für das Hauptvorhaben festzustellen. Träger der Voruntersuchung ist in der Regel der Träger eines späteren Hauptvorhabens. Aus der Förderung einer Voruntersuchung ergibt sich kein Anspruch auf die Bewilligung des Hauptvorhabens. - Hauptvorhaben
Das Hauptvorhaben ist der praktische und zentrale Baustein des E+E-Vorhabens. Es umfaßt alle Arbeiten, die für die Realisierung der Erprobungsziele erforderlich sind. Voruntersuchung und wissenschaftliche Begleitung haben unterstützende Funktion. - Wissenschaftliche Begleitung
Die wissenschaftliche Begleitung hat mehrere Aufgaben. Sie stellt die Wirkung der erprobten Maßnahmen fest, vergleicht sie mit den Projektzielen, analysiert die beobachtete Entwicklung und leitet allgemein verwertbare Aussagen daraus ab. Dazu kommen - falls notwendig - Beratungsaufgaben bei der Durchführung des Hauptvorhabens. Träger der wissenschaftlichen Begleitung ist in der Regel eine Universität; sie kann auch vom Träger des Hauptvorhabens organisiert werden.
Projektskizzen und -anträge sind dem BfN in zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg an folgende Anschrift zuzusenden:
Bundesamt für Naturschutz
Referat "Grundsatzfragen und Koordination"
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Fragen?
Für den Fall, dass wir nicht alle Ihre Fragen beantwortet haben, können Sie unter der Rufnummer 0228-8491-1012 (Frau Illmann) oder über
E-Mail weitere Informationen erhalten.
