Naturschutzgroßprojekte

Das Bundesprogramm zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" besteht seit 1979. Deutschland fördert damit national bedeutsame Landschaften als Beitrag zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supranationaler Naturschutzverpflichtungen. Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen zu schützender Tier- und Pflanzenarten beitragen.
Im Jahre 1989 wurde dieser Förderbereich durch das Gewässerrandstreifenprogramm erweitert. Dieses Programm hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Ausweisung von mindestens zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen zur Verbesserung der ökologischen Qualität der Fließgewässer beizutragen. Außerdem soll die Eigendynamik von Gewässern gefördert und auf diese Weise ein Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet werden.
Kriterien und Zielsetzung

Die Auswahl der
Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand der Kriterien Repräsentanz, Großflächigkeit, Naturnähe, Gefährdung und Beispielhaftigkeit. Naturschutzgroßprojekte unterscheiden sich von anderen Naturschutzvorhaben besonders durch ihre Großflächigkeit und Komplexität. Die Bedeutung großflächiger Schutzgebiete liegt in der Minimierung negativer Außeneinflüsse, die sich bei kleinflächigen Schutzgebieten oft negativ auf die Schutzziele auswirken oder diese sogar ganz in Frage stellen.
Erklärtes Ziel des Bundesförderprogramms ist es, die Kernflächen der Projektgebiete bis zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit als Naturschutzgebiete zu sichern. 1.000 km² der Kerngebietsflächen sind bisher als Naturschutzgebiete ausgewiesen (ohne einstweilige Sicherstellungen). Dies entspricht einem Anteil von 0,3% der Bundesfläche. In begründeten Ausnahmefällen können auch alternative Schutzinstrumente, wie Vertragsnaturschutz, zur Sicherung der Kerngebiete eingesetzt werden.
Fördermaßnahmen
Die Fördermittel werden überwiegend für den Flächenankauf, daneben aber auch für langfristige Pacht und Ausgleichszahlungen, die Pflege- und Entwicklungsplanung, inkl. sozio-ökonomischer Untersuchungen und - sofern erforderlich - Moderation, für die Durchführung biotoplenkender Maßnahmen, für Personal- und Sachkosten, projektbegleitende Informationsmaßnahmen und Evaluierungen eingesetzt. Für Naturschutzgroß- und Gewässerrandstreifenprojekte übernimmt der Bund bis zu 75% der anfallenden Gesamtkosten, die Bundesländer tragen in der Regel 15%, die Projektträger (z.B. Landkreise, Zweckverbände oder Vereine) 10% der Kosten. Darüber hinaus ist der Erwerb bundeseigener, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwalteter Grundstücke förderfähig.
Die Projekte werden zweiphasig mit einer max. dreijährigen Planungs- und einer Umsetzungsphase (nach Genehmigung des Pflege- und Entwicklungsplans) durchgeführt.
Projektskizzen und daraus resultierende, vorabgestimmte Anträge sind dem BfN über das für Naturschutz zuständige Landesministerium in dreifacher Ausfertigung auf dem Postweg und möglichst parallel per E-Mail
Foerderung@bfn.de an folgende Anschrift zuzusenden:
Bundesamt für Naturschutz
Referat "Grundsatzfragen und Koordination"
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
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