Verbändeförderung
Zuschüsse zu Maßnahmen von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bewilligt im Haushaltsjahr 2009 Zuwendungen für Maßnahmen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes. Dies geschieht nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Förderung von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes (Haushaltstitel 685 04). Nicht gefördert werden mit diesen Zuschüssen Vorhaben, deren Schwerpunkt bei wissenschaftlicher Forschung und Investitionen liegen. Es werden keine Aufträge vergeben. An den Maßnahmen, die noch nicht begonnen sein dürfen, muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Sie sollen geeignet sein, das Umweltbewusstsein bzw. das Naturschutzbewusstsein zu stärken und Sachverstand in Umwelt- und Naturschutzfragen weiter zu entwickeln. Hierzu gehören u.a. Projekte zu wichtigen aktuellen Schwerpunktthemen, Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Projekte, die umweltverträgliches Verhalten förden sowie Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung von Fach- und Führungskräften mit großer Multiplikationswirkung.
Antragsberechtigt sind Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig sind. Gefördert werden insbesondere Projekte, die modellhaften Charakter und eine bundesweite Ausstrahlung besitzen.
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das
Online-Formular, das auch als Download auf der Website des UBA zur Verfügung steht.
Die Anträge müssen einen nach Haushaltsjahren gegliederten Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung enthalten. Sie können bis zum
24. August 2008
gestellt werden. Bitte reichen Sie die Anträge in elektronischer Form und in Papierform bei nachfolgenden Anschriften ein. Für die elektronische Übersendung nutzen Sie bitte die Schaltfläche 'Absenden' auf dem Online-Formular. Sie erscheint erst, wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben.
Naturschutzprojekte:
Bundesamt für Naturschutz
Referat GK
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Umweltschutzprojekte:
Umweltbundesamt
Fachgebiet I 1.3
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau
In den Projektanträgen sind die Ziele der Maßnahme darzulegen, an denen sich der Erfolg des Projektes beurteilen lässt. Diese Überprüfung sollte durch den Projektträger bei Abschluss des Projektes erfolgen und Grundlage des Abschlussberichtes bilden.
Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie unter der Rufnummer 0228-8491-1016 (Frau Vögl) oder über
foerderung@bfn.de weitere Informationen erhalten.
