"Ökologische Schäden" in Folge der Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen im Freiland - Entwicklung einer Begriffsdefinition und eines Konzeptes zur Operationalisierung
Themengruppe:
Risikobewertung
FKZ:
804 89 002
Laufzeit:
01.10.2004 - 30.04.2005
Problemstellung und Ziele:
Laut Artikel 4 der europäischen Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) und der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO 1829/2003/EG) sowie gemäß nationalem Gentechnikrecht (GenTG) darf die absichtliche Freisetzung oder das Inverkehrbringen von GVO keine schädlichen Auswirkungen auf die in diesen Rechtsquellen genannten Schutzgüter haben. Dabei ist es als problematisch anzusehen, dass in den erwähnten rechtlichen Vorgaben der Schadensbegriff nicht näher definiert wird und konkrete Maßstäbe sowie Kriterien zur Ermittlung schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt - sog. "ökologischer Schäden" - fehlen.
Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieses Vorhabens - aufbauend auf bisherigen F+E-Vorhaben, internationalen Forschungsvorhaben sowie bestehenden Gesetzen und der einschlägigen Fachliteratur - der Schadensbegriff für die Agro-Gentechnik in Bezug auf die aus naturschutzfachlicher Sicht relevanten Schutzgüter definiert.
Zudem wird die Operationalisierung des Schadensbegriffs vorbereitet, indem ein methodischer Ansatz für die Auswahl von Bewertungskriterien und die Festlegung von Erheblichkeitsschwellen entwickelt wird. Es wurden aber noch keine konkreten Erheblichkeitsschwellen oder Bewertungskriterien vom Auftragnehmer ermittelt, sondern es wurde der methodische Rahmen für das folgende F+E-Vorhaben "Operationalisierung des Konzeptes zum Ökologischen Schaden durch GVO" FKZ 805 81 004 (Modul II) abgesteckt. Dabei wurde zwischen den einzelnen relevanten Vollzugsebenen der Agro-Gentechnik unterschieden.
Forschungsnehmer:
TU Berlin, Institut für Ökologie
FG Ökosystemkunde / Pflanzenökologie
Bearbeiter: Robert Bartz, Ulrich Heink & Ingo Kowarik
Ansprechpartner im BfN:
Dr. Thomas Meise
FG II 2.3
