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AEWA - Afrikanisch-eurasisches Wasservogelabkommen


Abkommensgebiet und Mitgliedstaaten von AEWA auf einer Weltkarte dargestellt; zu den einzelnen Mitgliedstaaten siehe "Liste der Mitgliedstaaten",  Stand: 01.11.2011

Abkommensgebiet und Mitgliedstaaten von AEWA
 Liste der Mitgliedstaaten

Ziel des im Rahmen der Bonner Konvention am 16.06.1995 verabschiedeten und am 01.11.1999 völkerrechtlich in Kraft getretenen Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (Agreement on the Conservation of African-Eurasian Migratory Waterbirds, AEWA) ist es, im Geltungsbereich vorkommende Wasservogelarten in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen oder hierin zu halten. Das  Abkommensgebiet (Anhang I) umfasst die westlichen Teile Asiens, ganz Europa und Afrika sowie einige arktische Inseln Nordost-Kanadas. Von den insgesamt 120 Anrainerstaaten (einschließlich EU) sind dem Abkommen derzeit 64 Staaten (Stand: 23.09.2011) beigetreten. Das Afrikanisch-eurasische Wasservogelabkommen ist damit zugeschnitten auf die wesentlichen Zugwege wandernder Wasservögel, die sich vom westlichen eurasischen Kontinent über das Mittelmeer und die arabische Halbinsel bis nach Südafrika erstrecken, was ca. 40% der gesamten Erdoberfläche entspricht.


Graureiher (Ardea cinera) im Wasser stehend; © Lars Nieradzik

Graureiher (Ardea cinera)
© Lars Nieradzik

Die vom Abkommen erfassten, nach ökologischen Kriterien definierten "Wasservögel" (255 Arten aus 27 Familien) sind in  Anhang II des Abkommens aufgelistet. Für diese Arten werden im so genannten  Aktionsplan (Anhang III), der Bestandteil des Abkommens ist, konkrete Erhaltungsmaßnahmen aufgeführt. Sie umfassen neben Maßnahmen des Arten- und Habitatschutzes sowie eines entsprechenden Managements auch die Förderung von Forschung, Monitoring und Ausbildung.

Eine der wesentlichen Neuerungen des Abkommens ist zugleich seine größte Herausforderung: Alle Maßnahmen müssen den gesamten Jahreslebensraum der Tiere berücksichtigen. Grundlegendes Konzept des Abkommens ist es daher, Schutz, Management und Entnahme nicht an Arten, sondern an Populationen zu orientieren, die anhand ihres jeweiligen Brut- und/oder Überwinterungsgebietes charakterisiert werden (Flyway-Populationen). Der Aktionsplan untergliedert die 255 vom AEWA erfassten Arten in 554 Populationen, von denen 131 regelmäßig in Deutschland vorkommen. Je nach Erhaltungszustand werden diesen Populationen abgestufte Schutzmaßnahmen zugeordnet. Besondere Anforderungen stellen sich für den Schutz derjenigen Arten, die regelmäßig mit mehr als einer Flyway- Population in Deutschland auftreten, weil diese zu bestimmten Zeiten die gleichen Räume nutzen können.

Ein Vergleich der vom AEWA erfassten Arten mit der Roten Liste der Brutvögel hilft, fachliche Prioritäten für die Umsetzung des Abkommens aus deutscher Sicht zu identifizieren. Die Artengruppe, die die höchste Aufmerksamkeit verdient, ist danach die der Limikolen aus den Familien der Regenpfeifer und Schnepfenvögel und hier insbesondere die auf Feuchtwiesen brütenden Arten. Mit Hilfe mehrerer F+E-Vorhaben wurden und werden daher verschiedene Ansätze zur Förderung von Feuchtwiesen bewohnenden Vogelarten erarbeitet, die sich in Deutschland trotz großer Naturschutzanstrengungen noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Neben der Entwicklung allgemeingültiger Richtlinien für eine schonende Flächenbewirtschaftung werden Untersuchungen zu weiteren Ursachen des nach wie vor schlechten Bruterfolgs der Wiesenvögel durchgeführt. Deutschland hat sich verpflichtet, die vom Abkommen erfassten Arten in einer günstigen Erhaltungssituation zu erhalten oder wieder in eine solche zu bringen und dazu entsprechende Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen.

Aktuelles

Vom 14.-15. Mai 2011 fand zum 6. Mal der „ World Migratory Bird Day (Weltzugvogeltag)“ statt. Das Thema des diesjährigen Weltzugvogeltages "Flächennutzung aus der Vogelperspektive" macht auf die dramatischen Auswirkungen der Flächennutzung auf Zugvögel und ihre Lebensräume aufmerksam.

Weitere Informationen

 Abkommenstext (Englisch)

 Anhang II Liste der geschützten Wasservogelarten (Englisch)

 Aktionsplan (Englisch)

 Übersicht über die Regional- und Verwaltungsabkommen der Bonner Konvention

Linktipps

 AEWA
Offizielle Webseite von AEWA (African-Eurasian Waterbird Agreement) in englischer Sprache

 Bonner Konvention
Offizielle Webseite der Bonner Konvention (CMS) in englischer Sprache

 GROMS
Weltregister wandernder Tierarten (Global Register of Migratory Species)

Projekte

 Wings over Wetlands
Offizielle Webseite des internationalen Projektes zum Schutz von Wasservögeln und deren Lebensräumen entlang der afrikanisch-eurasischen Zugrouten

Letzte Änderung: 01.11.2011

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