Das "2010-Ziel" - Verlustrate der biologischen Vielfalt verlangsamen
Im Jahr 2002 wurde im Rahmen der CBD das so genannte 2010-Ziel verabschiedet. Dieses ruft die Mitgliedstaaten zu einer effektiveren und besser abgestimmten Implementierung der drei Konventionsziele auf und nennt als Ziel:
"Die gegenwärtige Verlustrate an biologischer Vielfalt auf globaler, regionaler und nationaler Ebene bis zum Jahr 2010 signifikant zu reduzieren, um so einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und der Wohlfahrt der Menschen weltweit zu liefern."
Die EU hat ein noch weitergehendes Ziel formuliert und will den menschenverursachten Verlust an biologischer Vielfalt in Europa bis 2010 komplett stoppen. In diesem Zusammenhang muss die Bedeutung der EU-Gesetzgebung für den Schutz und nachhaltigen Umgang mit biologischer Vielfalt betont werden (z.B. EU-Vogelschutzrichtlinie, EU-FFH-Richtlinie, EU-Wasserrahmenrichtlinie), die eine zunehmende Rolle innerhalb der nationalen Gesetzgebung (Überführung in nationale Gesetze) spielt.
