Access and Benefit Sharing (ABS) - Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich
Arbeitsgruppe zu Access and Benefit Sharing (ABS)
Neben der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt ist das gleichrangige dritte Ziel der Biodiversitätskonvention der Zugang und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben. Die raschen Neuerungen auf dem Gebiet der Biotechnologie haben der Industrie verstärkt Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Produkte im landwirtschaftlichen und pharmazeutischen Bereich eröffnet. Dabei werden unter anderem die Inhaltsstoffe und Erbinformationen wild lebender Arten oder traditioneller Sorten und Landrassen von Kulturpflanzen und Nutztieren genutzt. Aufgrund dieser Tendenzen besteht international eine erhöhte Nachfrage nach den entsprechenden genetischen Ressourcen. Die Frage, wie der Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der aus der Nutzung resultierenden Gewinne über Landesgrenzen hinweg geregelt werden soll, war daher einer der am heftigsten diskutierten Punkte in den Verhandlungen, die dem Abschluss der Biodiversitätskonvention vorausgingen.
Sowohl der Zugang als auch die Aufteilung der Vorteile sollen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen erfolgen. Durch diese Regelungen können sich für die Herkunftsländer zusätzliche ökonomische und soziale Anreize ergeben, die in ihrem Hoheitsbereich befindliche biologische Vielfalt zu erhalten. In Artikel 16 des Übereinkommens werden die Staaten ferner aufgefordert, den Zugang anderer Vertragsparteien, insbesondere der Entwicklungsländer, zu Technologien, "die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind oder die genetische Ressourcen nutzen, ohne der Umwelt erhebliche Schäden zuzufügen", zu erleichtern. Insbesondere sollen die Ursprungsländer genetischer Ressourcen Zugang zu den Technologien der Länder erhalten, die diese genetischen Ressourcen nutzen.
Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 ein internationales Regime zu erarbeiten, in dem einheitliche Regelungen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Verteilung der Vorteile aus der Nutzung dieser Ressourcen festgelegt sind.
Im Zuge dieses Prozesses bilden die so genannten "Bonn Guidelines" eine freiwillige Hilfestellung für Staaten, die gerade gesetzliche, administrative und sonstige Maßnahmen (Richtlinien) für die Umsetzung der CBD Bestimmungen entwickeln. Die Richtlinien zeigen sowohl Nutzern als auch Ursprungsstaaten bzw. Anbietern, wie der Prozess der Bereitstellung und Nutzung genetischer Ressourcen ablaufen sollte und welche Verpflichtungen sie hierbei eingehen.
Das Thema des gerechten Vorteilsausgleichs wird auch in
Artikel 8(j) der Konvention angesprochen, der sich mit der Erhaltung und der Anwendung traditionellen Wissens befasst.
Die Arbeitsgruppe ABS wurde ins Leben gerufen, um die Umsetzung des
Arbeitsprogrammes zu ABS zu unterstützen.
Das BfN betreibt eine eigene Webseite speziell zum
Thema ABS.
