Nationale Biodiversitätsstrategie
Im Artikel 6 der CBD ist die Verpflichtung der Vertragsstaaten, nationale Umsetzungsstrategien für die Ziele der CBD zu entwickeln (National Biodiversity Strategy and Action Plans, NBSAP), festgeschrieben. Die Ziele dieses Plans sollen in die verschiedenen sektoralen Fachplanungen des jeweiligen Landes integriert werden und die übrigen Mitgliedsstaaten sollen über diese Anstrengungen bzw. über Erfolge/Misserfolge informiert werden (Berichtspflicht). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt als integrale Bestandteile sämtlicher Planungen und Entscheidungen berücksichtigt und etabliert werden können. Diese nationalen Umsetzungsstrategien können einen Hinweis auf den Fortschritt der jeweilige Nation bei der Umsetzung der CBD in nationales Recht und nationales Handeln geben.

In Deutschland wurde am 7. November 2007 die Nationale Biodiversitätsstrategie vom Bundeskabinett verabschiedet.
Das Bundesministeriums für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit bietet die
Strategie als Download an.
