Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen souveränen Staaten. Inzwischen ist das Übereinkommen von 190 Vertragsparteien unterzeichnet und auch ratifiziert worden (Stand 07-2007). Die Mitgliedsstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu sichern und deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen heute und auch in Zukunft davon leben können.
Die Biodiversitätskonvention verfolgt drei Ziele:
- die Erhaltung der biologischen Vielfalt
- die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
- der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen (Englisch: Access and Benefit Sharing, ABS).
Mit diesen Zielen wird versucht, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte beim Umgang mit biologischer Vielfalt in Einklang zu bringen. Damit geht die CBD weit über die "klassischen" Schutzansätze hinaus und ist somit von ihrem Anspruch und Umfang her das weltweit umfassendste Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes und der Entwicklungspolitik.
Hinter der Konvention steht eine komplexe und umfassende organisatorische Struktur. Das wichtigste Instrument und Entscheidungsgremium innerhalb dieser Struktur ist die Vertragsstaatenkonferenz (VSK, auf Englisch: COP = Conference of the Parties). Alle zwei Jahre treffen sich Abgeordnete der Vertragsstaaten, um die z.T. relativ allgemeinen Aussagen des Konventionstextes zu konkretisieren und an deren gemeinsamer Umsetzung zu arbeiten. Eine wichtige Entscheidung der vergangenen Jahre (VIII Vertragsstaatenkonferenz) ist ein strategischer Plan, das so genannte
2010-Ziel zu erreichen. Hier wird angestrebt, den von Menschen verursachten Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 deutlich zu verlangsamen. Die Erreichung dieses Ziels wird auch Thema auf der nächsten VSK sein, die im Jahre 2008 in Bonn stattfinden wird (
COP 9).
Für die Vorbereitung der Beschlüsse, aber auch zur Überprüfung der Zielerfüllung sind neben der COP verschiedene Arbeitsgruppen und Experten-Gremien gebildet worden. Die Arbeitsgruppen und Gremien treffen sich regelmäßig zwischen den Vertragsstaatenkonferenzen und sind z.T. in weitere Unterarbeitsgruppen oder Ausschüsse unterteilt.
Hier ein paar Beispiele:
SBSTTA (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice) - der wissenschaftlich-technische Ausschuss der CBD
Working Group on Review of Implementation (WGRI) - Arbeitsgruppe zur effektiveren Umsetzung und zur Begutachtung des Umsetzungsstands der CBD
Arbeitsgruppe zu Schutzgebieten - Aufbau eines weltweiten kohärenten Schutzgebietssystems
Arbeitsgruppe zum "Artikel 8j" - Traditionelles Wissen - Rechte indigener Völker
Arbeitsgruppe zu ABS (Access and Benefit Sharing) - Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich
Bestimmte Instrumente dienen zur besseren Koordinierung der Aktivitäten und Berichtspflichten der Mitgliedstaaten und müssen daher von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Beispielhaft sind hier vor allem folgende zu nennen:
Arbeitsprogramme - Thematische und querschnittsorientierte Arbeitsschwerpunkte der CBD
Nationale Biodiversitätsstrategien, (National Biodiversity Strategy and Action Plans, NBSAPs) - Mit welchen Instrumenten versuchen die einzelnen Länder ihre biologische Vielfalt zu bewahren?
2010-Ziel - Derzeitige Verlustrate an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 signifikant verlangsamen
Clearing-House Mechanismus - Informationsplattform der CBD zum Austausch von Informationen und zur Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und des Technologietransfers
Finanzierungsmechanismen - Die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility, GEF). das Finanzierungsinstrument der CBD
