Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen souveränen Staaten. Inzwischen ist das Übereinkommen von 193 Vertragsparteien unterzeichnet und auch ratifiziert worden (Stand 06-2010). Die Mitgliedsstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu sichern und deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen heute und auch in Zukunft davon leben können.
Die Biodiversitätskonvention verfolgt drei Ziele:
- die Erhaltung der biologischen Vielfalt
- die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
- der gerechte Vorteilsausgleich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen (Englisch: Access and Benefit Sharing, ABS).
Mit diesen Zielen wird versucht, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte beim Umgang mit biologischer Vielfalt in Einklang zu bringen. Damit geht die CBD weit über die "klassischen" Schutzansätze hinaus und ist somit von ihrem Anspruch und Umfang her das weltweit umfassendste Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes und der Entwicklungspolitik.
Hinter der Konvention steht eine komplexe und umfassende organisatorische Struktur. Das wichtigste Instrument und Entscheidungsgremium innerhalb dieser Struktur ist die Vertragsstaatenkonferenz (VSK, auf Englisch: COP = Conference of the Parties).

