Internationale Konventionen, regionale Abkommen und Richtlinien zur Biodiversität
Neben der
Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) spielen zahlreiche weitere internationale Abkommen eine wichtige Rolle beim Schutz der biologischen Vielfalt. Hierzu gehören auch die beiden anderen "Rio-Konventionen", die wie die CBD 1992 anläßlich der Konferenz in Rio verabschiedet bzw. vorbereitet wurden:
UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC)
UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD)
Ferner sind folgende Konventionen bzw. Richtlinien zu nennen, die jeweils regionale Bezugsräume haben oder auf den Schutz spezieller Teilgebiete der biologischen Vielfalt abzielen:
Cartagena Protokoll
(Biosafety Protocol, innerhalb der CBD)
Washingtoner Artenschutzübereinkommen "CITES"
(BfN für Deutschland Vollzugsbehörde)
Welterbekonvention
(Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt)
Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
(Bonner Konvention, CMS) (1979)
Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000
(EU-Vogelschutzrichtlinie und EU-FFH Richtlinie, BfN innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone im Meer Vollzugsbehörde))
MAB-Programm "Der Mensch und die Biosphäre"
(ein UNESCO-Programm zur nachhaltigen Nutzung der Biosphäre)
Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes
(Neue Helsinki-Konvention) (1992)
Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks
(Oslo-Paris Konvention, OSPAR) (1992)
Ramsar-Konvention
über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung (1971)
Antarktis-Vertrag Antarktis-Vertragssystem
(AVS bzw. ATS = Antarctic Treaty System) (1959)/Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (1991)
