Bundesamt für Naturschutz

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Beantragung einer CITES-Genehmigung

Den Antrag auf Erteilung einer CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung senden Sie bitte mit den hier elektronisch eingestellten Antragsformularen über das System "CITES-online" oder als ausgedrucktes Formular (pdf-Datei) an das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Die Genehmigungsformulare werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Verfügung gestellt und Ihnen gemeinsam mit den  Kosten für die Erteilung der Genehmigung berechnet.

Mit CITES-online bietet Ihnen das Bundesamt für Naturschutz ein Verfahren, mit dem Sie Anträge zur Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen am Bildschirm ausfüllen und an das Bundesamt für Naturschutz übersenden können. Sie können die Anträge qualifiziert elektronisch signiert oder unsigniert übersenden.

Sie werden nun über mehrere Schritte zur Antragstellung geführt. Zuerst informieren wir Sie über die jeweiligen Erfordernis. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie den Antrag elektronisch über CITES-online stellen oder ihn als pdf-Datei herunterladen, ausfüllen und per Post an das Bundesamt für Naturschutz schicken wollen. Entscheiden Sie sich für CITES-online, werden Sie in der Anwendung über mehrere Schritte bis zur Antragstellung geleitet.

 zur Antragsstellung


Wenn Sie nach der Erteilung einer Einfuhrgenehmigung eine Bescheinigung zur Befreiung vom Vermarktungsverbot für Exemplare des Anhangs A beantragen wollen, die unmittelbar nach der Einfuhr verkauft werden sollen, dann klicken Sie bitte hier:  Beantragung einer Bescheinigung.


Letzte Änderung: 02.01.2006

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