Bundesamt für Naturschutz

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Beantragung einer Bescheinigung zur Befreiung vom Vermarktungsverbot

Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Befreiung vom Vermarktungsverbot im Zusammenhang mit einer vorher erteilten Einfuhrgenehmigung reichen Sie bitte beim:

Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn

mit dem hier als pdf-Datei hinterlegten Vordruck ein. Sie können diesen Vordruck herunterladen und zur Nutzung für weitere Anträge in beliebiger Anzahl kopieren.

Das System CITES-online zur elektronischen Antragstellung von  Genehmigungen kann für die Beantragung einer Bescheinigung leider nicht genutzt werden.

Die Bescheinigungsformulare werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Verfügung gestellt und Ihnen gemeinsam mit den  Kosten für die Erteilung der Bescheinigung berechnet.

 Vordruck 224, pdf-Datei (1,5 MB): Bescheinigung zur Aufhebung vom Vermarktungsverbot


Hinweis:

Gemeinsam mit dem Antragsformular Nr. 224 reichen Sie bitte das Original des gelben Exemplars der vom Bundesamt für Naturschutz erteilten und von der Eingangszollstelle abgefertigten Einfuhrgenehmigung mit ein.


Letzte Änderung: 05.07.2007

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