Einfuhrgenehmigung für lebende Exemplare
Gemeinsam mit dem Antragsformular müssen eingereicht werden:
- Kopie des CITES Exportdokumentes
oder - Kopie des Pflanzengesundheitszeugnisses
oder - Nachweis der legalen Naturentnahme für wissenschaftliche Zwecke, ausgestellt von der zuständigen WA-Behörde des Ursprungslandes (nur für Anhang I Wildentnahmen)
und - Darlegung der vorgesehenen Unterbringung (nur für Tiere)
- Händler von Vögeln oder Reptilien legen bei ihrem 1. Antrag eine Aufstellung aller zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten vor
gegebenenfalls sind darüber hinaus folgende Dokumente erforderlich:
- Kopie der Tiergehegegenehmigung
- Kopie Gewerbeschein
- Kopie der Genehmigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz
- Listen von Ring- oder Transponder-Nummern
- Liste der gehaltenen Exemplare des Anhanges A VO(EG) Nr. 338/97
- Kopie des Falknerjagdscheins
- Beschreibung des wissenschaftlichen Projektes
- Beschreibung des wissenschaftlichen Zuchtvorhabens
- Kopie der Genehmigung zur Durchführung von Versuchen an Tieren
- Erklärung des EEP Koordinators oder Zuchtbuchführers
- Kopie der formlosen Vollmacht für die beauftragte Spedition
Elektronische Antragsstellung
zur elektronischen Antragstellung über CITES-online
Für das elektronische Versenden Ihres Antrags benötigen Sie JavaTM Web Start von SUN. Sie können diese Software und das Benutzerhandbuch bei Cites-online
downloaden oder auch über
citesma@bfn.de kostenlos eine CD-ROM bestellen, die beides enthält.
Antragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen und ausfüllen
