Bundesamt für Naturschutz

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Einfuhr von Jagdtrophäen zum persönlichen Gebrauch

Bei der Einfuhr von Jagdtrophäen sind die Bestimmungen von internationalen und nationalen Artenschutzgesetzen zu beachten.

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Schutzbestimmungen jagdrelevanter Arten sowie aktuelle Entscheidungen für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen bezogen auf einzelne Populationen.

Die Bestimmungen können sich aufgrund von nationalen oder internationalen Entscheidungen kurzfristig ändern. Obwohl diese Informationen regelmäßig überarbeitet werden, kann das Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nur für die Richtigkeit bis zum angegebenen Stichtag garantieren Aus diesem Grund ist vor der beabsichtigten Jagd eine telefonische Nachfrage beim BfN unter der Rufnummer 0228/8491-0 empfehlenswert. Eine telefonische Nachfrage ist auch erforderlich, wenn Sie die Sie interessierende Art in der alphabetischen Artenliste nicht finden sollten.

Die Ausführungen betreffen ausschließlich Einfuhren von Jagdtrophäen aus Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union) zum persönlichen Gebrauch.



 Alphabetische Artenliste

Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welchem Schutzstatus die Sie interessierende Art unterliegt, können Sie hier eine alphabetisch nach dem deutschen Artnamen sortierte Liste öffnen. Hinter der Art müssen Sie dann nur noch auf den jeweiligen Schutzstatus oder die Bezeichnung "n.g." (nicht geschützt) klicken und werden dann direkt auf die entsprechende Seite geführt. Diese Artenliste enthält ausschließlich Säugetiere und eine Krokodilart, die nach der Erfahrung des BfN am häufigsten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gejagt werden. Alle Informationen bezüglich Vögel finden Sie auf der Seite  "Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union".



 Arten, die in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgelistet sind



 Arten, die in der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union aufgelistet sind



 Arten, die in der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union aufgelistet sind



 Arten, die in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Anlage 1 aufgelistet sind



 Arten, die derzeit keinen internationalen oder nationalen Artenschutzbestimmungen unterliegen



Letzte Änderung: 05.07.2007

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