Sonstige Bereiche
Für die Ersteinfuhr, Wiedereinfuhr und Wiederausfuhr von Teilen oder Erzeugnissen aus Arten der Anhänge A, B, C und D sowie für die Ausfuhr von Teilen oder Erzeugnissen aus Arten der Anhänge C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 zum persönlichen Gebrauch sind keine artenschutzrechtlichen Dokumente erforderlich.
(gemäß Artikel 7(3) der Verordnung (EG) Nr. 338/97
