Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht
Das deutsche Artenschutzrecht hat viele Wurzeln in völkerrechtlichen Abkommen (z.B. Biodiversitätsabkommen, Washingtoner Artenschutzübereinkommen) und EG-Richtlinien (Vogelschutz-Richtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Daneben gibt es direkt geltendes EG-Recht (EG-Artenschutzverordnung mit Durchführungsverordnung), Bundesrecht (Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung) und Regelungen auf Landesebene – um nur die wichtigsten zu nennen. Ferner bestehen Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen, z.B. dem Jagdrecht. Die vielfältigen Regelungsverflechtungen machen eine zusammenführende Betrachtung in Form von „Vollzugshinweisen“ erforderlich.
Die vorliegenden
„Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht“ sollen helfen, die komplexe und schwierige Rechtsmaterie im Bereich des Artenschutzes in der Praxis vollziehen zu können. Die Hinweise richten sich daher in erster Linie an die Vollzugsbehörden, die mit der schwierigen Aufgabe des Handels mit geschützten Arten beauftragt sind.
