Gebietsschutz / Großschutzgebiete
Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die unterschiedlichen Schutzgebiete können hinsichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke. Sie können sich teilweise überlagern oder sind in Einzelfällen sogar deckungsgleich.
Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke werden aufgrund ihrer Flächengröße auch als Großschutzgebiete bezeichnet.
Des Weiteren existieren noch Naturdenkmale gemäß § 28 und Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG. Dabei handelt es sich um punktuelle bzw. sehr kleinflächige Schutzgebiete zum Schutz von Einzelschöpfungen der Natur bzw. von Elementen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und zur Belebung und Gliederung der Landschaft. Bundesweite Übersichten zu diesen Schutzgebietstypen fehlen. Darüber hinaus können die Bundesländer auch bestimmte Lebensräume per Gesetz unter Schutz stellen (§ 30 BNatschG).
Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz 2002 wurde erstmals die Einrichtung eines bundesweiten Biotopverbundsystems, das mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll (§ 3 BNatSchG), gesetzlich vorgegeben. Ziel ist es, hiermit unter anderem einen effektiven Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Sicherung des nationalen Naturerbes zu leisten. Die Bestandteile dieses Systems sollen als Schutzgebiete, vornehmlich als Naturschutzgebiete, Nationalparke und Biosphärenreservate, rechtlich gesichert sein bzw. werden.
Auch für den Aufbau des Europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" sowie des auf dem letzten Weltschutzgebietskongress in Durban geforderten globalen Schutzgebietsnetzes (vgl. hierzu auch den
Beschluss VII/28 der CBD), sind die Schutzgebietskategorien des BNatSchG die wesentlichen Grundlagen für die rechtliche Sicherung der Bestandteile dieser Netze.
Für die weitere Entwicklung des Gebietsschutzes in Deutschland, insbesondere für die Entwicklung der Großschutzgebiete werden folgende Schwerpunkte gesehen:
- Entwicklung von Qualitätskriterien und Standards für (Groß-)Schutzgebiete,
- Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung,
- Verbesserung des Schutzgebietsmanagements und der Kommunikation,
- grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Für die Großschutzgebiete wurde im November 2005 die Dachmarke "Nationale Naturlandschaften" (
www.nationale-naturlandschaften.de) durch EUROPARC Deutschland in Kooperation mit dem Verband Deutscher Naturparke mit folgenden Zielen gegründet:
- gemeinsames Auftreten der Großschutzgebiete Deutschlands, gebietsübergreifende Kommunikation
- Aufbau eines einheitlichen Corporate Design für alle Großschutzgebiete
- Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Wertschätzung der nationalen Naturlandschaften
- Stärkung der nationalen und internationalen Bedeutung der Großschutzgebiete z.B. für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland
- zusätzliche Einwerbung von Finanzmitteln für die Großschutzgebiete.
Inzwischen verwenden viele Großschutzgebiete in Deutschland das neue Corporate Design. Die Entwicklung der Dachmarke wurde mit Mitteln von BMU/BfN unterstützt.

