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Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) (1991)

Logo der Alpenkonvention

Convention on the Protection of the Alps (Alpine Convention)


Vertragsparteien:

Die acht Alpenstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien sowie die EU. Deutschland: Mitglied seit 1994


Ziel:

Die Konvention hat den Schutz des Naturraums und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in den Alpen zum Ziel. Dabei wird der Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung besondere Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind Maßnahmen in den folgenden Themenfeldern vorgesehen: Bevölkerung und Kultur, Raumplanung, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Wasserhaushalt, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus und Freizeit, Verkehr, Energie und Abfallwirtschaft.


Funktionsweise:

Die Alpenkonvention ist ein Rahmenabkommen. Zu den einzelnen Themenfeldern werden von den Mitgliedsstaaten Ausführungsprotokolle ausgehandelt, in denen die Pflichten der Vertragsstaaten und entsprechende Maßnahmen konkretisiert werden. Gegenwärtig (März 2006) bestehen folgende Protokolle, die allerdings noch nicht von allen Vertragsstaaten ratifiziert wurden: Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Raumplanung, Bergwald, Tourismus, Energie, Bodenschutz, Verkehr, Streitbeilegung. Weiterhin wurde auf der Tagung der Alpenkonvention im Jahre 2004 ein mehrjähriges Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2005-2010 beschlossen. Es definiert vier Schwerpunktthemen und stellt die Umsetzung der Konventionsziele in den Vordergrund.


Sekretariat:

Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention
Herzog-Friedrich-Strasse 15
6020 Innsbruck, Austria
Tel.: +43 512 588589 0
Fax: +43 512 588589 20
E-Mail:  info@alpconv.org


Aktivitäten des BfN:

In Deutschland liegt die Umsetzung der Alpenkonvention in der Verantwortung des Freistaates Bayern, da innerhalb Deutschlands nur Teile Bayerns im Geltungsbereich der Konvention liegen. Das BfN kann in Sachfragen beraten. Das BfN hatte von 2007-2008 den Vorsitz der Plattform "Ökologischer Verbund" der Alpenkonvention. Auf der X. Alpenkonferenz in Evian ging im März 2009 der Plattformvorsitz an Frankreich über.


Letzte Änderung: 23.01.2012

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