Welterbekonvention der UNESCO (1972)

Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage
Vertragsparteien:
185 (Juli 2008), Deutschland ist Mitglied seit 1976
Ziel:
Durch die von den Mitgliedsstaaten der UNESCO geschlossene Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten zum Schutz und zum Erhalt von Kultur- und Naturgütern mit einem außergewöhnlichen universellen Wert für die gesamte Menschheit.
Funktionsweise:
Das wichtigste Instrument der Konvention ist die Welterbeliste, in welche Kultur- und Naturgüter (einmalige Naturlandschaften, geologische Formationen, Kulturlandschaften und Kulturgüter von überragender weltweiter Bedeutung) aufgenommen werden, die die Kriterien der dazugehörigen Arbeitsrichtlinien erfüllen. Vertragsstaaten können die Aufnahme entsprechender Stätten innerhalb ihrer Grenzen beantragen. Sie erkennen damit die globale Bedeutung dieser Stätten an und verpflichten sich zu ihrem Erhalt. Seit 1992 können auch Kulturlandschaften als Welterbe anerkannt werden. Weiterhin werden Welterbestätten, die einer besonderen Bedrohung ausgesetzt sind und dadurch verstärkter Schutzmaßnahmen bedürfen in der "Liste des gefährdeten Welterbes" aufgeführt. Mit Hilfe des "Welterbe-Fonds" können Sicherungsmaßnahmen finanziert werden.
Derzeit umfasst die Welterbeliste 878 Stätten in 144 Staaten. Dabei handelt es sich um 679 Kultur- und 174 Naturgüter sowie um 25 so genannte "Mixed Sites", die sowohl als Kultur- als auch als Naturerbestätte eingeschrieben sind. Von den insgesamt 33 Welterbestätten in Deutschland zählt nur eine zu den Naturgütern (Grube Messel/Hessen), bei den restlichen 32 handelt es sich um Kulturerbestätten.
Sekretariat:
World Heritage Centre
UNESCO
7, Place de Fontenoy
75352 Paris 07 SP
France
Tel.: 33 1 45 68 15 71
Fax: 33 1 45 68 55 70
E-Mail:
wh-info@unesco.org
Aktivitäten des BfN:
Stellungnahmen zu Vorhaben der Bundesländer, neue Welterbegebiete auszuweisen; Betreuung von Forschungsvorhaben zur Identifizierung potentieller Welterbegebiete, Teilnahme an Sitzungen des Welterbkomitees.
