Schutzwürdige Landschaften
Landschaften

Landschaften - als erlebbare Umwelt des Menschen - sind bisher nur unzureichend berücksichtigte Schutzobjekte des Naturschutzes in Deutschland. Andererseits existieren eine Reihe internationaler Projekte und Programme für einen wirksamen Schutz und die Entwicklung von Kulturlandschaften (z.B. Landschaftsschutzkonvention des Europarates, Aufnahme von Kulturlandschaften in das Welterbeprogramm der UNESCO). Eine wichtige Grundlage für die Identifizierung schutzwürdiger Landschaften in Deutschland ist eine deutschlandweite Landschaftsgliederung, -typisierung und -bewertung.
Kulturlandschaften können als das Ergebnis der Wechselwirkungen aus Landesnatur und Landnutzung aufgefasst werden. Begrifflich unterscheidet sich die Landschaft vom Naturraum (i. S. von MEYNEN & SCHMITHÜSEN 1953-62) vor allem dadurch, dass bei ersterer die tatsächlich stattfindende Nutzung als wesentlicher prägender Faktor mit einfließt.
Als Kriterien für die Abgrenzung der Landschaften werden naturräumliche Grenzen, die aktuelle Flächennutzung auf der Basis von Satellitenbildauswertungen (CORINE Land Cover) sowie weitere, für Teilgebiete geltende Landschaftsabgrenzungen verwendet. Die Landschaftstypen sind so definiert, dass die im Gelände leicht erkennbaren charakteristischen und landschaftsprägenden Elemente im Vordergrund stehen. Nicht offensichtlich erkennbare Landschaftsqualitäten werden nicht zur Typisierung herangezogen. Insgesamt lassen sich in Deutschland auf diese Weise 858 Einzellandschaften, darunter 59 Verdichtungsräume, abgrenzen. Die Einzellandschaften werden aufgrund ähnlicher Ausprägung bestimmter Merkmale jeweils einem von
24 Landschaftstypen zugeordnet (s. Abb.). Außerdem erfolgt eine Zuordnung jeder Landschaft zu einer der drei Großregionen "Flachland/Ebene", "Mittelgebirge" sowie "Alpen und Alpenvorland" (GHARADJEDAGHI et al. 2004).
Landschaftsbewertung

Um die naturschutzfachlich bedeutenden Landschaften zu ermitteln, wird ein zweistufiges Bewertungsverfahren angewandt. Bei der Bewertung werden nur Daten und Informationen herangezogen, die für das gesamte Bundesgebiet in vergleichbarer Informationsdichte und Aktualität vorliegen.
Dabei wird zunächst jeder Landschaft aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem Landschaftstyp ein "Typwert" zugeordnet. Dieser Grundwert einer jeden Einzellandschaft wird dann aufgrund der individuellen Ausprägung der Einzellandschaften im Rahmen eines zweiten Bewertungsschrittes, der "Objektbewertung", weiter präzisiert.
In die Objektbewertung fließt die Unzerschnittenheit der Landschaft, die Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz auf der Basis des Schutzgebietsanteils (Nationalparke, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Kernflächen der Biosphärenreservate) sowie der Anteil historisch alter Waldstandorte ein. Typ- und Objektwert werden dann zu einer Gesamtbewertung in fünf Wertstufen zusammengeführt (s. Tabelle).
| Wertstufe | Beschreibung |
|---|---|
| Besonders schutzwürdige Landschaften |
Hierbei handelt es sich in erster Linie um Landschaften, die sich neben dem Vorkommen besonderer Biotoptypen bereits heute durch einen hohen Schutzgebietsanteil, das Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie einen über dem Durchschnitt liegenden Anteil unzerschnittener verkehrsarmer Räume auszeichnen. |
| Schutzwürdige Landschaften | Im Gegensatz zu den Landschaften der höchsten Bewertungsstufe weisen diese Landschaften einen geringeren Schutzgebietsanteil auf oder sind bei ähnlichem Schutzgebietsanteil stärker durch Verkehrswege zerschnitten. |
| Schutzwürdige Landschaften mit Defiziten | Hierbei handelt es sich um Landschaften, die hinsichtlich des Schutzgebietsanteils nur im Bundesdurchschnitt liegen und einen unterschiedlichen Anteil an unzerschnittenen Räumen aufweisen. |
| Landschaften mit geringerer naturschutz- fachlicher Bedeutung |
Landschaften mit einem unterdurchschnittlichen Schutzgebietsanteil sowie einem unterdurchschnittlichen Anteil unzerschnittener Räume werden in dieser Kategorie eingeordnet. |
| Städtische Verdichtungsräume |
Städtische Verdichtungsräume (in Anlehnung an die Abgrenzung der Verdichtungsräume des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung) |
Als Ergebnis dieser Bewertungsschritte lässt sich feststellen, dass 402 Einzellandschaften (ca. 49 % der Bundesfläche) als schutzwürdig bezeichnet werden können. Hiervon sind 91 Landschaften (12,3 % der Bundesfläche) als "besonders schutzwürdige Landschaften", 90 Landschaften (9,6 % der Bundesfläche) als "schutzwürdige Landschaften" und 221 Landschaften (26,8 % der Bundesfläche) als "schutzwürdige Landschaften mit Defiziten" eingestuft worden (s. Abb., Stand: März 2006).
zu den Landschaftssteckbriefen
Die Landschaftssteckbriefe sind Ergebnis des F+E-Vorhabens "Verbreitung und Gefährdung schutzwürdiger Landschaften in Deutschland" erstellt von GFN und IVÖR im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz.
Landschaftsgefährdung
Landschaften können in unterschiedlicher Weise gefährdet sein. Dabei lassen sich die auf Landschaftsebene wirkenden Gefährdungsursachen in drei Gruppen einteilen:
- flächenhaft wirkende Landschaftsveränderung, wie z.B. die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Tagebau, großflächiger Grünlandumbruch,
- Landschaftsveränderungen in Folge der Durchdringung von Landschaften mit punkt- oder linienförmigen landschaftsfremden Elementen wie z.B. Kiesgruben oder Verkehrswege,
- Gefährdungen von Landschaften durch den Verlust von charakteristischen, wertgebenden Elementen wie z.B. Hecken oder Kleingewässer.

Eine dauerhafte Erhaltung der schutzwürdigen Landschaften in Deutschland kann demzufolge nur durch eine Kombination verschiedener Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen, die auf unterschiedlicher Maßstabsebene ansetzen, sichergestellt werden.



