Neue Aufgaben und Herausforderungen
Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2002 und insbesondere mit der Novellierung und Ausgestaltung zum Vollgesetz im Jahr 2009 sind die Ziele und Aufgaben der Landschaftsplanung deutlicher herausgestellt und teilweise neu definiert und erweitert worden.
Insbesondere besteht durch die neue Rechtslage und europäische Anforderungen die Herausforderung der Verzahnung der Landschaftsplanung mit:
Die Landschaftsplanung erhielt mit diesen Herausforderungen einen erheblichen Bedeutungszuwachs.
Die 2002 formulierten Anforderungen sind unter dem Schlagwort der "Vilmer Visionen zur Landschaftsplanung" in der Fachdiskussionen eingegangen, wurden auch in diversen Forschungsaktivitäten des BfN weiter untersetzt und bildeten in den vergangen jahren auch wiederholt die Grundlage für aktuelle Rechtsentwicklungen zur Landschaftsplanung. Die Veranstaltungen ab dem Jahr 2003 haben darüber hinaus unterschiedliche Themenschwerpunkte der Landschaftsplanung im Hinblick auf den Handlungsbedarf innerhalb der Landschaftsplanung behandelt.


