Bundesamt für Naturschutz

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Naturverträgliche Landbewirtschaftung


naturverträgliche Waldbewirtschaftung. Foto: Hagen Kluttig

naturverträgliche Waldbewirtschaftung

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen der  Biodiversitätskonvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt verpflichtet. Das Naturschutzrecht trägt insbesondere auch zur Umsetzung von Art. 10 dieses Übereinkommens bei, der die Vertragsparteien verpflichtet, soweit wie möglich und sofern angebracht, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der biologischen Ressourcen zu beschließen, um nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu beschränken. Moderner Naturschutz darf und kann sich nicht ausschließlich auf Schutzgebiete konzentrieren, sondern muss auch zur Entwicklung naturverträglicher nachhaltiger Landnutzungsformen beitragen.


naturverträgliche Landwirtschaft - Streuobstwiese mit Heunutzung. Foto: Andreas Kärcher

naturverträgliche Landwirtschaft

Die Landwirtschaft hat über Jahrhunderte zu unserer Landschafts- und Artenvielfalt beigetragen und unsere Kulturlandschaft geformt. Seit etwa Mitte des letzten Jahrhunderts hat sich diese positive Entwicklung allerdings umgekehrt. Durch die Intensivierung im Agrarbereich insbesondere seit den 50er-Jahren und der Nutzungsaufgabe von Grenzertragsstandorten verschwanden vor allem extensiv genutzte Agrarökosysteme und mit ihnen die an sie angepassten Tier- und Pflanzenarten.


Artenvielfalt am Ackerrand - Ackerrain mit Ackerwildkräutern. Foto: Dominic Menzler, Copyright BfN

Artenvielfalt am Ackerrand

Das Ziel der Bundesregierung, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2010 zu stoppen ist nur zu erreichen, wenn Naturschutzziele und -maßnahmen nicht nur in Schutzgebieten angewendet werden, sondern auch auf der bewirtschafteten Fläche ihren Platz finden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass wesentliche Teile der typischen Vielfalt durch extensivere Bewirtschaftung und Strukturanreicherung regeneriert werden können. Viele  Natura 2000 Flächen und Arten der  FFH- und der Vogelschutzrichtlinie brauchen für einen guten Erhaltungszustand eine naturverträgliche Nutzung ebenso wie viele alte Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten als gefährdete Elemente der speziellen  Agrobiodiversität. Zur Erhaltung unserer gesamten biologischen Vielfalt im Agrarbereich ist daher eine naturverträgliche Landnutzung unverzichtbar.


Seitens des integrativen Naturschutzes werden im Bereich der Agrarumweltpolitik zurzeit vor allem folgende Themen bearbeitet:





Deckblatt des Heftes 59, Februar 2008, LWF Wissen "Die Douglasie - Perspektiven Im Klimawandel"

HÖLTERMANN, A., KLINGENSTEIN, F. und SSYMANK, A., Februar 2008 " Naturschutzfachliche Bewertung der Douglasie aus Sicht des BfN"
in: Berichte der bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, "Die Douglasie - Perspektiven im Klimawandel, LWF Wissen 59, S. 74-82. Das gesamte Heft ist als download auf der Seite der  LWF Bayern erhältlich.


Deckblatt der NABU-Studie "Die Bedeutung der obligatorischen Flächenstilllegung für die biologische Vielfalt-Langfassung"

Die Bedeutung der obligatorischen Flächenstilllegung für die biologische Vielfalt -  Langfassung der Studie des NABU, Januar 2008


Deckblatt der NABU-Studie "Die Bedeutung der obligatorischen Flächenstilllegung für die biologische Vielfalt-Kurzfassung"

Bedeutung der Flächenstilllegung für die biologische Vielfalt -  Kurzfassung der Studie des NABU, Januar 2008


Cover of the NABU-study "The importance of set-aside for Biodiversity - english version"

The importance of set-aside for Biodiversity-  english version of the NABU-study, January 2008


Deckblatt der Broschüre des DVL "Landwirtschaft für Natur und Mensch"

Landwirtschaft für Natur und Mensch -  Broschüre des DVL


DVL brochure-cover "Agriculture for nature and men"

Agriculture for nature and men -  DVL-brochure , english version

Letzte Änderung: 08.08.2007

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