Naturverträgliche Landbewirtschaftung
naturverträgliche Waldbewirtschaftung
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Rahmen der
Biodiversitätskonvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt verpflichtet. Das Naturschutzrecht trägt insbesondere auch zur Umsetzung von Art. 10 dieses Übereinkommens bei, der die Vertragsparteien verpflichtet, soweit wie möglich und sofern angebracht, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der biologischen Ressourcen zu beschließen, um nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu beschränken. Moderner Naturschutz darf und kann sich nicht ausschließlich auf Schutzgebiete konzentrieren, sondern muss auch zur Entwicklung naturverträglicher nachhaltiger Landnutzungsformen beitragen.

naturverträgliche Landwirtschaft
Die Landwirtschaft hat über Jahrhunderte zu unserer Landschafts- und Artenvielfalt beigetragen und unsere Kulturlandschaft geformt. Seit etwa Mitte des letzten Jahrhunderts hat sich diese positive Entwicklung allerdings umgekehrt. Durch die Intensivierung im Agrarbereich insbesondere seit den 50er-Jahren und der Nutzungsaufgabe von Grenzertragsstandorten verschwanden vor allem extensiv genutzte Agrarökosysteme und mit ihnen die an sie angepassten Tier- und Pflanzenarten.

Artenvielfalt am Ackerrand
Das Ziel der Bundesregierung, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2010 zu stoppen ist nur zu erreichen, wenn Naturschutzziele und -maßnahmen nicht nur in Schutzgebieten angewendet werden, sondern auch auf der bewirtschafteten Fläche ihren Platz finden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass wesentliche Teile der typischen Vielfalt durch extensivere Bewirtschaftung und Strukturanreicherung regeneriert werden können. Viele
Natura 2000 Flächen und Arten der
FFH- und der Vogelschutzrichtlinie brauchen für einen guten Erhaltungszustand eine naturverträgliche Nutzung ebenso wie viele alte Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten als gefährdete Elemente der speziellen
Agrobiodiversität. Zur Erhaltung unserer gesamten biologischen Vielfalt im Agrarbereich ist daher eine naturverträgliche Landnutzung unverzichtbar.
Seitens des integrativen Naturschutzes werden im Bereich der Agrarumweltpolitik zurzeit vor allem folgende Themen bearbeitet:
- Weiterentwicklung von Mindeststandards wie Cross Compliance,
Einführung naturschutzorientierter Kriterien in die Gute fachliche Praxis und
Entwicklung von Anbaustandardards für die Biomasseproduktion
- Freiwillige Vereinbarungen zur Erhaltung und Wiederherstellung extensiver Landnutzungsformen (Weiterentwicklung Ausdehnung von Agrarumweltprogrammen und Vertragsnaturschutz, Kooperationslösungen)
Beispiele naturverträglicher Landbewirtschaftung (z.B. ökologischer Landbau, Naturschutzhöfe)


