Bundesamt für Naturschutz

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Monitoring gemäß FFH-Richtlinie


Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse. Das Monitoring in den Mitgliedstaaten muss Aussagen über deren Erhaltungszustand auf Ebene der biogeographischen Regionen erlauben und ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 durchzuführen. Die EU führt  die Meldungen aus den Mitgliedstaaten zusammen.

Aus der Richtlinie (Art. 1) und weiteren EU-Dokumenten (v.a.  DocHab-04-03/03 rev.3) ergeben sich anhand der Definitionen zum Erhaltungszustand sowohl für die Lebensraumtypen als auch für die Arten der Anhänge bestimmte Parameter, die Inhalt und Umfang des Monitorings näher konkretisieren.

Kriterien für die Ermittlung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie

 

Kriterien für den Erhaltungszustand
Lebensraumtypen Arten
Größe des Verbreitungsgebietes (Range) Größe des Verbreitungsgebietes
Flächengröße (Area covered) Bestandsgröße (Population)
Struktur und Funktionen (Structures & Functions) inkl. lebensraumtypische Strukturen und typischem Arteninventar Größe des Lebensraumes (Habitat for the species)
Zukunftsaussichten (inkl. Beeinträchtigungen, Gefährdungen und langfristige Überlebensfähigkeit) Zukunftsaussichten (inkl. Beeinträchtigungen, Gefährdungen und langfristige Überlebensfähigkeit)

In Deutschland sind für die Umsetzung des Monitorings die Bundesländer zuständig. Das BfN ist für die Koordination verantwortlich, damit Datenzusammenführung und die erforderliche Bewertung des Erhaltungszustands auf nationaler Ebene erfolgen. Lediglich für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee ist der Bund (das BfN) direkt zuständig.

Seit Ende 2002 werden in Zusammenarbeit zwischen den für Naturschutz zuständigen Länderfachbehörden und dem BfN nationale Konzepte zur Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und Arten auf Basis von Erhebungen an Einzelvorkommen entwickelt (vgl. Rückriem & Roscher 1999, Dietz et al. 2003, Doerpinghaus et al. 2003, Neukirchen al. 2005,  Schnitter et al. 2006 5 MB!,  weitere Informationen). Daneben wurden für die Erhebungen zu den Anhang II-Arten (Fartmann et al. 2001) sowie den Arten der Anhänge IV und V (Doerpinghaus et al. 2005) Methodenvorschläge erarbeitet.

Im April 2005 hat der Habitatausschuss (Ausschuss nach Art. 20 der FFH-Richtlinie) auf Empfehlung der Europäischen Kommission verbindliche Vorgaben für die Erfassung, das Monitoring und die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen (LRT) gemeinschaftlicher Bedeutung beschlossen. In dem Dokument "Assessment, monitoring and reporting of conservation status - Preparing the 2001-2007 report under Article 17 of the Habitats Directive" ( DocHab-04-03/03 rev.3,  Guidance-Dokumente,  weitere zugehörige Dokumente 5 MB!) werden u.a. die oben aufgeführten Bewertungskriterien für einen günstigen Erhaltungszustand mit Parametern hinterlegt und die zugehörigen Bewertungsstufen definiert.

Anhand der Vorlage der EU-weiten Vorgaben erfolgt gegenwärtig in Deutschland die Anpassung der bestehenden Konzepte sowie die Erarbeitung eines Gesamtdesigns hinsichtlich Messgrößen, Stichprobenumfang und -verteilung. Insbesondere sind vom BfN in Zusammenarbeit mit den zuständigen Länderfachbehörden folgende Aufgaben zu koordinieren:

  • Anpassung bereits bestehender Grundlagen (insbesondere im Hinblick auf eine länderübergreifende Erfassungsmethodik)
  • Abstimmung von Berichtsformaten und ggf. Anpassung bestehender nationaler Systeme
  • Entwicklung von Modellen und Leitlinien zur Datenaggregation
  • Abstimmung von Referenzzuständen für den günstigen Erhaltungszustand, Verbreitungsgebiet (Arten und Lebensraumtypen), Populationsgröße und Habitatflächen (Arten), Gesamtfläche (LRT) für den nationalen Bereich
  • Erarbeitung und Abstimmung von Methoden zur Erfassung der Areale und Habitatgrößen.
  • Nutzung von Synergien mit anderen laufenden Erfassungsprogrammen (z.B. nach Wasserrahmenrichtlinie, Bundeswaldinventur, Biotopkartierungen und Ökologischer Flächenstichprobe)
  • Konzeption von Datenbanken zur Datenzusammenführung und Auswertung

Dazu wird für die laufende Berichtsperiode in einem  F&E-Vorhaben ("Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland", zum Zwischenstand siehe  Weddeling et al 2007) ein umfassendes bundesweit kompatibles Monitoringsystem entwickelt, durch welches sich die aus den EU-Vorgaben ergebenden Anforderungen an das FFH-Monitoring erfüllen lassen. In der Sitzung der 97. LANA im März 2008 haben die Länder diesem Konzept bereits zugestimmt. Es sieht im wesentlichen folgende Eckpunkte vor:

  • Methoden im Gelände: Für jede Art und jeden Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie werden länderübergreifend kompatible Erfassungsmethoden und Zählgrößen (z.B. Laichballen, Rufer usw.) abgestimmt.
  • Erfassungsintervall: Das Intervall wird art- bzw. lebensraumspezifisch festgelegt (kompatibel zur Berichtsperiode entweder jährlich, alle 2 oder 3 Jahre oder nur einmal alle 6 Jahre), bei Arten bzw. Lebensraumtypen mit hohen Bestandsschwankungen (z.B. Insekten) ist es kürzer als bei solchen mit geringer Dynamik.
  • Umfang: Um den Aufwand zu begrenzen, sollen seltene Arten bzw. Lebensraumtypen vollständig (d.h. Erfassung aller bekannten Vorkommen), häufige Arten bzw. Lebensraumtypen dagegen stichprobenartig erfasst werden. Aufgrund statistischer Überlegungen wurde der Schwellenwert zur Differenzierung von „selten“ und „häufig“ bei 63 Vorkommen je biogeographischer Region festgelegt: Arten bzw. Lebensraumtypen mit mehr Vorkommen werden mit 63 Stichprobenvorkommen erfasst, seltenere vollständig. Das Monitoring erfolgt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Natura2000-Schutzgebieten.
  • Verbundenes Design: Das Monitoring basiert auf einer verbundenen Stichprobe, d.h. es werden bei jedem Durchgang dieselben Vorkommen erfasst. Dieses Vorgehen reduziert den Auswahlaufwand und erhöht die Aussagegenauigkeit.
  • Auswahl der Vorkommen: Die zu erfassenden Vorkommen werden nach Areal- bzw. Vorkommensanteil gewichtet auf die beteiligten Bundesländer verteilt sowie zufällig und damit repräsentativ aus allen bekannten Vorkommen ausgewählt.  

Auf nationaler und auf EU-Ebene sollen die Daten zum Erhaltungszustand und zu Veränderungen aus dem FFH-Monitoring übergreifend ausgewertet und mit Referenzwerten („Favourable Reference Values“) verglichen werden. Datenhaltung und -auswertung in Deutschland sollen durch das Bundesamt für Naturschutz erfolgen.

Über die Verwendung für die FFH-Berichte hinaus dienen die aggregierten Daten zum Erhaltungszustand von FFH-Arten und -Lebensraumtypen auch als Grundlage für verschiedene Indikatoren, z.B. als Teilindikatoren im Rahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie und für die Beurteilung der nationalen Umsetzung der ELER-Verordnung.

Literatur:

Dietz ,M.; Meinig, H. & Simon, O. (2003): Entwicklung von Bewertungsschemata für die Säugetierarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie.- Natur und Landschaft 78 (12): 541-543.

Doerpinghaus, A., Eichen, C., Gunnemann, H., Leopold, P., Neukirchen, M. Petermann, J. & Schröder, E. (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 20, 454 S.  direkt beim Landwirtschaftsverlag bestellen

Doerpinghaus, A.; Verbücheln, G.; Schröder, E.; Westhus, W.; Mast, R. & Neukirchen, M. (2003): Empfehlungen zur Bewertung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen: Grünland.- Natur und Landschaft 78 (8): 337-401.

Fartmann, T., Gunnemann, H., Salm, P. & Schröder, E. (2001):  Berichtspflichten in Natura-2000-Gebieten - Empfehlungen zur Erfassung der Arten des Anhangs II und Charakterisierung der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie. - Angewandte Landschaftsökologie 42. - Münster (Landwirtschaftsverlag).

Neukirchen, M.; Schnitter, P.; Eichen, C.; Ellwanger, G. & E. Schröder (2005): Empfehlungen für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes für die Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie in Deutschland. Natur und Landschaft 80 (4): 168 - 171.

Rückriem, C. & Roscher, S. (1999): Empfehlungen zur Umsetzung der Berichtspflicht gemäß Art. 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. - Angewandte Landschaftsökologie 22. - Münster (Landwirtschaftsverlag).

Schnitter, P., Ellwanger, G., Neukirchen, M. & Schröder, E. (Bearb.)(2006):  Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. - Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2, 370 S, pdf-Datei

Ssymank, A., Hauke, U., Rückriem, C. & Schröder, E. (1998): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. - Schriftenr. Landschaftspflege Naturschutz 53. - Münster (Landwirtschaftsverlag).

Weddeling, K., Eichen C., Neukirchen, M., Ellwanger, G., Sachteleben, J. & M. Behrens (2007):  Monitoring und Berichtspflichten im Kontext der FFH-Richtlinie: Konzepte zur bundesweiten Erfassung des Erhaltungszustandes von nutzungsabhängigen Arten und Lebensraumtypen. S. 177-195. - In: Begemann, F., Schröder, S., Wenkel, K.-O. & H.-J. Weigel: Monitoring und Indikatoren der Agrobiodiversität. - Agrobiodiversität - Schriftenreihe des Informations- und Koordinationszentrums für Biologische Vielfalt 27, 328 S.


Linktipps

Internationale Aktivitäten

 Forschungsvorhaben EUMON

 Monitoring and the Nature Directives

FFH-Monitoring in anderen Mitgliedstaaten (Auswahl)

 Großbritannien

 Schweden

 Tschechien

Belgien ( Flandern,  Wallonie)

Letzte Änderung: 11.04.2008

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