Bundesamt für Naturschutz

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Monitoring und Indikatoren für den Naturschutz

Wie geht es der Feldlerche? Leben wieder Wolfsrudel in Deutschland? Sind die Buchenwälder intakt? Wie beeinflussen Agrarsubventionen die Vielfalt an Pflanzenarten? Welche Auswirkungen entwickelt Genraps auf Natur und Umwelt?

Die Beantwortung solcher Fragen setzt voraus, dass aktuelle und wissenschaftlich belastbare Informationen vorliegen. Im Bundesnaturschutzgesetz ist die Umweltbeobachtung (§ 12 BNatSchG) - zu der das naturschutzbezogene Monitoring gehört - als Aufgabe von Bund und Ländern verankert. Aufgabe der Umweltbeobachtung ist es, zielgerichtet den Informationsbedarf für den effektiven Schutz von Natur und Landschaft zu decken und dafür jeweils aktuelle Daten bereitzustellen.

Das naturschutzbezogene Monitoring wird thematisch in das Monitoring der Normallandschaft und Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Bereiche gegliedert. Außerdem wird nach den Beobachtungsobjekten Arten, Biotopen und Landschaft unterschieden.

Die Ergebnisse des Monitorings werden zu verdichteten Informationen (Indikatoren) aufbereitet, welche in Behörden und Politik als Entscheidungsgrundlagen verwendet werden können (z. B. Indikatoren für die nationale Nachhaltigkeitsstrategie und für das Umweltbarometer). In der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt, die am 7. November 2007 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, sind 19 Indikatoren zur zusammenfassenden Erfolgskontrolle in Bezug auf die Ziele der Strategie enthalten.

Das GVO-Monitoring (Monitoring gentechnisch veränderter Organismen) hat eine Frühwarnfunktion. Die Ergebnisse des Monitorings dienen dazu, schädliche Wirkungen von GVOs möglichst frühzeitig erkennen und mit Gegenmaßnahmen reagieren zu können. Außerdem tragen sie dazu bei, die Prognosesicherheit für die zukünftige Bewertung von gentechnisch veränderten Organismen zu erhöhen.

Im Bundesamt für Naturschutz werden derzeit folgende Monitoring- und Indikatorenthemen bearbeitet:

Das bundesweite Vogelmonitoring wird vom Bund und den Ländern langfristig gefördert und für Naturschutzaufgaben genutzt; es basiert auf dem Engagement ehrenamtlicher KartiererInnen und Erhebungen der Bundesländer. Bundesweit wird das Vogelmonitoring vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) koordiniert.

 zum Vogelmonitoring

Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 11 zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) von europäischem Interesse.

 zum Monitoring nach FFH-Richtlinie

Nach der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG ist das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Umwelt obligatorisch mit einem Monitoring verbunden. Damit sollen potenzielle Umweltwirkungen von GVO auf Mensch und Umwelt frühzeitig erkannt werden und die Möglichkeit gegeben werden, die aktuelle Sicherheitsbewertung der GVO zu überprüfen und auf unvorhergesehene Auswirkungen der GVO zu reagieren.

 zum GVO-Monitoring

Die Biodiversitätsindikatoren bilanzieren in komprimierter Weise Entwicklungen in Natur und Landschaft sowie biodiversitätsrelevante Einfluss- und Maßnahmengrößen:

 zum Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt

 zum Indikatorenset der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

 zum Indikator „High-nature-value-farmland“


Letzte Änderung: 14.04.2008

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