Bundesamt für Naturschutz

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Anbindung an bestehende Beobachtungsprogramme

Aus fachlichen und finanziellen Gründen ist es sinnvoll, in das GVO-Monitoring bestehende Beobachtungsprogramme einzubinden. Auch empfiehlt die Richtlinie 2001/18/EG für die allgemeine Beobachtung, bestehende landwirtschaftliche, umwelt- und naturschutzfachliche Beobachtungsprogramme zu nutzen. Daher wurden in einem vom Umweltministerium geförderten Forschungsvorhaben Umweltbeobachtungsprogramme des Bundes und der Länder auf Anbindungsmöglichkeiten geprüft (Züghart & Breckling 2003)

Dies ergab, dass insbesondere die von den Bundesländern durchgeführte  Bodenbeobachtung auf Dauerflächen einen wichtigen Beitrag zu einem GVO-Monitoring liefern kann. Alle Flächenländer haben ein System von Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) mit weitgehend einheitlichen Standards eingerichtet oder befinden sich in der Einrichtungsphase. Einige der dort erhobenen boden- und vegetationskundlichen Parameter können auch im Rahmen des GVO-Monitorings genutzt werden.

Obwohl ein Konzept für ein bundesweites Biodiversitätsmonitoring umsetzungsreif vorliegt (Dröschmeister 2001) und auf internationaler Ebene an zahlreichen Indikatorensystemen gearbeitet wird, haben sich Bund und Länder bisher nicht zur Durchführung eines länderübergreifenden Biodiversitätsmonitorings entschließen können. Als einziges Bundesland hat derzeit Nordrhein-Westfalen ein Biodiversitätsmonitoring mit der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) umgesetzt. Außerdem nutzt die nordrhein-westfälische Landesregierung Synergien der ÖFS und des GVO-Monitorings und hat damit begonnen, die ÖFS um bestimmte Untersuchungen zum Verbleib von Transgenen zu erweitern. Eine neuerliche Prüfung der ÖFS als Instrument für das GVO-Monitoring (Middelhof et al. 2005) ergab, dass mit vergleichsweise wenig Aufwand eine Nutzung der ÖFS im GVO-Monitoring möglich wäre.

Die Entwicklung eines Monitorings nach FFH- und Wasserrahmen-Richtlinie ist so weit fortgeschritten, dass die Einbindungsmöglichkeiten eines GVO-Monitorings geprüft werden können. Der Dachverband Deutscher Avifaunisten ( DDA) koordiniert zurzeit die Harmonisierung des bundesweiten Vogelmonitorings. Mit einer dauerhaften Etablierung dieses Programms könnte die Erfassung von GVO-Wirkungen auf höherer Stufe der Nahrungsnetze ermöglicht werden.

Um eine Anbindung des GVO-Monitorings an bestehende Umweltbeobachtungsprogramme zu ermöglichen, bestehen folgende Anforderungen (Graef et al. 2006):

  • Übereinstimmung der Raumskalen und der Raumrepräsentativität
  • Mindestanforderungen an den Erhebungsturnus und die Erhebungsmethodik
  • dauerhafte Sicherstellung des Betriebs und der Beobachtungsflächen
  • Erhebung von Daten, welche für das GVO-Monitoring genutzt werden können
  • Nutzungsmöglichkeit der Probeflächen für bestimmte Erweiterungen des Erhebungsprogramms (z. B. neue Parameter, wie die Probenahme für ein Transgen-Screening von Umweltmedien)

Literatur:

Dröschmeister, R. (2001): Bundesweites Naturschutzmonitoring in der "Normallandschaft" mit der Ökologischen Flächenstichprobe. Natur und Landschaft 76(2): 58 69.

Graef F., Züghart W. & Fritsche B. 2006: Monitoring-Workshop: Raum- und Flächenauswahl für das GVO-Monitoring.  BfN-Skripten 189, 25 MB! |  zip-Datei

Middelhoff,U.; Hildebrandt,J.; Breckling,B. (2005): Die Ökologische Flächenstichprobe als Instrument eines GVO-Monitorings.  BfN-Skripten 172. (1 MB)

Züghart, W., Breckling, B. (2003): Konzeptionelle Entwicklung eines Monitoring von Umweltwirkungen transgener Kulturpflanzen. Teil 1 und 2. - UBA-Texte 50/03, Umweltbundesamt, Berlin: 543 S.

 


Letzte Änderung: 02.07.2007

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