Bundesamt für Naturschutz

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Aktuelles

Nationaler Bericht 2007

Der Nationale Bericht wurde am 07.12.2007 an die EU-Kommission übermittelt, im April 2008 wurde er mit einigen Ergänzungen und Korrekturen nochmals vorgelegt. Damit liegt erstmals ein umfassender Bericht zum Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie deutschlandweit vor.

Für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen auf EU-Ebene liegt ein Vorschlag der EU bzw. des Europäischen Thematischen Zentrums Naturschutz vor. Dieser baut auf den nationalen Berichten der Mitgliedstaaten von 2007 zur Umsetzung der FFH-Richtlinie (Zeitraum 2000-2006) auf und gibt erstmals einen EU-weiten Überblick über den Erhalt der Biodiversität.

In einem öffentlich zugänglichen Konsultationsverfahren können diese Bewertungen, sowie die Daten aller Mitgliedstaaten eingesehen und kommentiert werden. Neben den Sachdaten stehen hier auch europaweite Verbreitungskarten aus den digitalen Daten der Mitgliedstaaten zur Verfügung. Das Konsultationsverfahren ist vom 28. Juli bis zum 15. September 17:00 (CET) offen. Abweichende Bewertungsvorschläge werden, wenn stichhaltige Begründungen vorliegen, im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Weitere Informationen:  Nationaler Bericht Gemeinschaftlicher Bericht der EU-Kommission zum FFH-Bericht 2007 (Konsultationsverfahren)


Gemeinschaftslisten

Die "erste aktualisierte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" ist für die atlantische und kontinentale Region am 12. und 13. November 2007 sowie für die alpine Region am 25. Januar 2008 durch die EU-Kommission verabschiedet worden. Es sind darin alle von Deutschland für diese Regionen gemeldeten Gebiete mit Ausnahme des Gebiets „Unterems und Außenems“, für das noch ein Urteil eines nationalen Gerichts aussteht, aufgeführt.

Weitere Informationen:  Natura 2000-Gebiete


Geänderte FFH- und Vogelschutz-Richtlinie im Rahmen der EU-Osterweiterung

Aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union mit Beitritt von Bulgarien und Rumänien wurde im November 2006 eine  Richtlinie zur Änderung der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie erlassen. Geändert wurde die Anzahl der biogeografischen Regionen (nun 9, neu hinzugekommen sind: Steppen- und Schwarzmeerregion) sowie die Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie sowie Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Die eigentlichen Richtlinientexte mit allen Artikeln sind weiterhin in  92/43/EWG und  79/409/EWG aufgeführt.


Zwangsgeldverfahren FFH-Gebietsmeldung

Die Europäische Kommission hat am 13. Oktober 2006 die Entscheidung bekannt gegeben, das Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender FFH-Meldung einzustellen.
Grund für das Zwangsgeldverfahren war die unzureichende Meldung von FFH-Gebieten. Aufgrund der  Meldung weiterer Gebiete Anfang 2006 war die Einstellung des Verfahrens nun möglich geworden.


Neuerscheinungen

  • Ein Tagungsband zu Natura 2000 und Klimaänderungen (s.  Publikationen) ist erschienen. Es wird der Stand der Forschung zum Klimawandel, seine Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und auf die Schutzgebiete dargestellt. Durch die Bündelung des Wissensstandes sollen allen Entscheidungsträgern im Naturschutz und den am Management von Schutzgebieten beteiligten Personen wertvolle Hintergrundinformationen gegeben werden, um die Handlungsoptionen besser abwägen zu können, die sich aus den Folgen des bisherigen und zu erwartenden Klimawandels für die Natura 2000-Gebiete ergeben.
  • Der dritte Band des Arten-Handbuches des BfN "Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland" (s.  Publikationen) ist erschienen. In diesem Band werden die durch die EU-Osterweiterung neu in die Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie aufgenommenen Arten - soweit sie in Deutschland heimisch sind - mit Artensteckbriefen, Abbildungen und Verbreitungskarten vorgestellt.

EU-Osterweiterung

Durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien am 01.01.2007 und der 10 neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 ist das Netz Natura 2000 um wertvolle Lebensräume sowie Arten reicher geworden. Die aktuell gültigen Anhänge der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind mit der  Richtlinie 2006/105/EG im Dezember 2006 veröffentlicht worden. Die neuen Mitgliedstaaten sind mit dem Beitritt zur Europäischen Union verpflichtet, Gebiete für das Natura 2000 Netz vorzulegen.

Für die neuen Mitgliedstaaten gilt mit Beitritt bezüglich der FFH-Richtlinie:

  • rechtliche Umsetzung und Vorlage der Gebiets-Vorschlagsliste
  • Anwendung von Schutzstatus, Verträglichkeitsprüfung (Art. 6)
  • innerhalb von 3 Jahren: Auswahlprozess auf der Ebene der Biogeografischen Regionen, Erstellung der Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung
  • innerhalb von 9 Jahren: Schutzgebietsausweisung

Im Zuge der beiden EU-Osterweiterungen wurden die Anhänge der FFH-Richtlinie überarbeitet und um weitere Arten und Lebensraumtypen ergänzt.

Lebenraumtypen (LRT):

  • 13 neue Lebensraumtypen auf Anhang I durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien, davon 5 prioritäre sowie 20 neue Lebensraumtypen auf Anhang I durch den Beitritt in 2004, davon 6 prioritäre, der Anhang enthält nun 231 Lebensraumtypen insgesamt
  • 4 der neuen Lebensraumtypen durch die Erweiterung in 2004 kommen auch in Deutschland vor, z.B. "Kiefernwälder der sarmatischen Steppe" (EU-Code 91U0). Die neuen Lebensraumtypen des Anhangs I, die durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien hinzukamen, kommen in Deutschland nicht vor.

 Neu aufgenommene Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (Stand 2006), pdf-Datei

Arten:

  • 7 neue Tierarten bzw. Unterarten sowie 15 Pflanzenarten bzw. Unterarten auf Anhang II durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien, davon 1 prioritäre sowie 165 neue Arten auf Anhang II durch den Beitritt in 2004, davon 58 prioritär, der Anhang II enthält annähernd 900 Arten insgesamt
  • 7 neue Tierarten bzw. Unterarten sowie 15 Pflanzenarten bzw. Unterarten auf Anhang IV durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien, davon 1 prioritär, sowie 158 neue Arten auf Anhang IV durch den Beitritt in 2004
  • Im Anhang V ergaben sich durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien keine Veränderungen. 5 neue Arten kamen auf Anhang V (darunter 3 Arten, die bislang bereits auf Anhang II und/ oder IV geführt wurden) durch den Beitritt in 2004 hinzu
  • 16 der neuen Arten seit 2004 kommen auch in Deutschland vor bzw. sind in Deutschland heimisch, z.B. Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle). Die Arten, die durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien auf den Anhängen hinzugekommen sind, besitzen in Deutschland keine Vorkommen.
  • Der versehentlich 2004 auf Anhang II und IV gelistete Steinpicker (Helicigonia lapicida) wurde wieder aus den Anhängen II und IV gestrichen.

 Neu aufgenommene Arten der FFH-Richtlinie und Veränderungen bei Arten des Anhangs II (Stand 2006), pdf-Datei

Umfangreiche Informationen zu den in Deutschland heimischen Arten der EU Osterweiterung mit Artsteckbriefen, Abbildungen und Verbreitungskarten sind in  Band 3 der FFH-Artenhandbücher des BfN zusammengestellt.

Weitere Informationen zu den Änderungen der FFH- sowie Vogelschutzrichtlinie sowie zu der Erweiterung der Europäischen Union in 2004 und 2007 finden sich auf der Internetseite der Europäischen Kommission:  Erweiterung 2004, 2007.

 


Letzte Änderung: 26.08.2008

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