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Pulsatilla patens (L.) Mill.


Finger-Küchenschelle

bis zu 40 cm großes Hahnenfußgewächs

EU-Code: 1477, Anh. II, IV

Rote Liste Status (D) 1


Verbreitung

Die Art kommt in Europa und Asien vor und erreicht in Deutschland die Westgrenze ihrer Verbreitung. Von den deutschen Vorkommen, die ausgesprochenen Reliktcharakter haben, existiert derzeit nur noch ein Fundort bei München. Die Art kommt in Mitteleuropa in Halbtrockenrasen, Heiden, Steppenrasen und lichten Kiefernwäldern vor.


Fortpflanzung/Biologie

Die Fortpflanzung erfolgt durch Samen; eine Vermehrung durch Sprosse oder Ausläufer spielt keine Rolle. Die Pflanzen blühen von März bis Mai, kurz danach erscheinen die Grundblätter, die im Herbst wieder absterben. Bereits im Winter sind fertig ausgebildete Blühknospen vorhanden, die die Pflanze in die Lage versetzen bereits sehr zeitig im Jahr zu erblühen.


Gefährdung

Die Hauptgefährdung bestand in der Vergangenheit in einer Änderung der Nutzungsart bzw. einem Auflassen der Flächen. In der Folge führte dies, oft in Verbindung mit Nährstoffanreicherung, zu einem Zuwachsen der Flächen und einem Verschwinden der Art. Auch die direkte Inanspruchnahme der Flächen durch Abbau oder Bebauung trug zum Rückgang der Art bei.


Schutz

Die letzte in Deutschland vorhandene Population befindet sich in einem intensiv betreuten Schutzgebiet, das trotz randlicher Beeinträchtigungen gute Voraussetzungen für ein Überleben der Art bietet. Im Umfeld finden gegenwärtig Renaturierungen statt und man versucht, die von der Art besiedelten Magerrasenflächen zu erweitern.


Literaturhinweis

verändert nach:
Hauke, U. (2003): Pulsatilla patens. In: Petersen, B., Ellwanger, G., Biewald, G., Hauke, U., Ludwig, G., Pretscher, P., Schröder, E., und Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(1): 166-171.

Letzte Änderung: 04.04.2008

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