Bundesamt für Naturschutz

Hauptbereichsmenü



Natura 2000

Naturschutzfachliche Anforderungen, die in der FFH-Richtlinie verankert sind.

 zu den Grundsätzen FFH-Richtlinie

Naturschutzfachliche Anforderungen, die in der Vogelschutzrichtlinie verankert sind.

 zu den Grundsätzen VSchRL

231 Lebensraumtypen (Anhang I, FFH-Richtlinie) und mehr als 1.000 Tier- und Pflanzenarten (Anhang II, IV, V) sind insgesamt in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgelistet. Im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie werden 524 europäische Vogelarten in den Schutzgebieten geschützt.

 zu den Lebensraumtypen & Arten

Informationen zum Stand der Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland: Statistiken, Karten und Gebietslisten.

 zu den Natura 2000 - Gebieten

Ausweisungsverfahren der Schutzgebiete im Netz Natura 2000.

 zum Meldeverfahren

Um den an die Natura 2000 - Gebiete gestellten hohen Erwartungen gerecht zu werden ist alle sechs Jahre die Berichterstattung über den Erfolg der in den FFH-Gebieten durchgeführten Schutzmaßnahmen verpflichtend ("Berichtspflicht", Art. 17 der FFH-Richtlinie). Der Bericht beinhaltet auch die wichtigsten Ergebnisse des "Allgemeinen Monitorings" (Art. 11 der FFH-Richtlinie).

 zu Berichte / Monitoring

Die ökologische Kohärenz der Natura 2000-Gebiete soll durch die ergänzende Erhaltung und ggf. Schaffung von verbindenden Landschaftselementen verbessert werden.

 zu Kohärenz

Naturschutzmaßnahmen in den Natura 2000 - Gebieten können national und von der EU finanziell gefördert werden.

 zur Finanzierung

Vom BfN herausgegebene Publikationen mit Bestellhinweisen sowie weitere Veröffentlichungen zum Thema.

 zu den Veröffentlichungen


Aktuelles

 Aktuelles

Letzte Änderung: 19.07.2007

 Artikel drucken
 Artikel empfehlen