Bundesamt für Naturschutz

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Rechtliche Rahmenbedingungen


Die Durchsetzungsfähigkeit von Konzepten, Instrumenten und Maßnahmen des Naturschutzes hängt in hohem Maße davon ab, ob und wie diese rechtlich verwirklicht werden können. Erfolgreiches Handeln im Naturschutz setzt daher auch Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen voraus. Bei der Weiterentwicklung der normativen Grundlagen gilt es, deren Naturverträglichkeit sowie die Regelungseffizienz und -effektivität zu verbessern.

Rechtsquellen des Naturschutzes finden sich auf der Ebene der Kommunen und Länder sowie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene: von Satzungen über Gesetze und Verordnungen bis hin zu EG-Richtlinien und völkerrechtlichen Abkommen. Sie dienen entweder ausschließlich oder zumindest auch dem Schutz von Natur und Landschaft. Ebenso müssen Naturschutzziele in allen anderen Rechtsgebieten Berücksichtigung finden. Innerstaatliche Organe und Individuen sind unmittelbar an das Völkerrecht gebunden, wenn innerstaatlich dessen Geltung angeordnet wird. Im Kollissionsfall zwischen der europäischen und nationalen Regelungsebene besteht ein umfassender Vorrang des europäischen Umweltrechts vor dem nationalen Recht.

Wichtige Rechtsquellen für den Naturschutz sind in der Textsammlung Naturschutzrecht aufbereitet.  zur Textsammlung Naturschutzrecht

 

Dem Naturschutz und der Landschaftspflege dient insbesondere das Naturschutzrecht im engeren Sinn, wozu etwa das internationale Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, die EG-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesnaturschutzgesetze gehören.

Das Bundesamt für Naturschutz initiiert und unterstützt Vorhaben zur Analyse, Weiterentwicklung und Vermittlung der Rechtsvorschriften, die entweder ausdrücklich dem Naturschutz dienen oder zumindest neben sonstigen Zielsetzungen auch auf Naturschutzbelange bedacht sind.

 zum Naturschutzrecht

Naturschutzintegration in andere Rechtsgebiete

Aber auch in anderen benachbarten Gebieten wie dem Planungs-, Energie-, Berg-, Agrar- und Jagdrecht sowie dem  Gentechnikrecht müssen Naturschutzziele Berücksichtigung finden. So müssen nach der Querschnittsklausel des Art. 6 EG-Vertrag die Erfordernisse des europäischen Umweltschutzes zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in alle Politikbereiche einbezogen werden.

Gesetzgebungsvorhaben

Naturschutz in Deutschland erfolgt in einer bundesstaatlichen Aufgabenteilung. Beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen hat der Bund neben der internationalen Zusammenarbeit vor allem im Bereich der Gesetzgebung eine besondere Verantwortung. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen hierfür haben sich mit Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen der am 01.09.2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform entscheidend geändert. Die bisherige Rahmengesetzgebung ist durch eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Abweichungsrechte der Länder abgelöst. Die Vorschriften des derzeitigen Bundesnaturschutzgesetzes sind zu ergänzen und als unmittelbar geltende Vollregelungen in einem eigenständigen Teil eines modernen  Umweltgesetzbuchs des Bundes zu integrieren.

Weitere wichtige Regelungsvorhaben sind das  Gesetz zur Umsetzung der EG-Umwelthaftungsrichtlinie, das im November 2007 in Kraft trat, sowie das  Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10.01.2006 in der Rechtssache C-98/03 (Kommission/Deutschland).

Standardisierung

Die Durchsetzbarkeit von Naturschutzbelangen lässt sich erhöhen, indem man Standardisierungs- und Normungsaktivitäten im Naturschutz vorantreibt. Dies verbessert auch die Steuerungseffizienz und steigert die Akzeptanz von Vorschriften. In geeigneten Bereichen können Standards für naturverträgliche Nutzungen etabliert werden. Grundvoraussetzung hierfür ist der Aufbau gemeinsamer leistungsfähiger Standardisierungsstrukturen.

Vom BfN herausgegebene Publikationen mit Bestellhinweisen sowie weitere Veröffentlichungen zum Thema.

 zu den Veröffentlichungen


Letzte Änderung: 05.06.2007

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