Bundesamt für Naturschutz

Hauptbereichsmenü


Suche in www.bfn.de

Rechtliche Rahmenbedingungen


Die Durchsetzungsfähigkeit von Konzepten, Instrumenten und Maßnahmen des Naturschutzes hängt in hohem Maße davon ab, ob und wie diese rechtlich verwirklicht werden können. Bei der Weiterentwicklung der normativen Grundlagen des Naturschutzes gilt es, deren Regelungseffizienz und -effektivität zu verbessern. Ebenso müssen Naturschutzziele in allen anderen relevanten Rechtsgebieten Berücksichtigung finden.

Erfolgreiches Handeln im Naturschutz setzt zudem Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen voraus. Die  Textsammlung Naturschutzrecht bietet daher eine Zusammenstellung der wichtigsten Rechtsgrundlagen aus dem Bereich des Naturschutzrechts und des sonstigen naturschutzrelevanten Umweltrechts.

Dem Naturschutz und der Landschaftspflege dient insbesondere das Naturschutzrecht im engeren Sinn, wozu etwa das internationale Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, die EG-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesnaturschutzgesetze gehören.

Das Bundesamt für Naturschutz initiiert und unterstützt Vorhaben zur Analyse, Weiterentwicklung und Vermittlung der Rechtsvorschriften, die entweder ausdrücklich dem Naturschutz dienen oder zumindest neben sonstigen Zielsetzungen auch auf Naturschutzbelange bedacht sind.

 zum Naturschutzrecht

Naturschutzintegration in andere Rechtsgebiete

Aber auch in anderen benachbarten Gebieten wie dem Planungs-, Energie-, Berg-, Agrar- und Jagdrecht sowie dem  Gentechnikrecht müssen Naturschutzziele Berücksichtigung finden. So müssen nach der Querschnittsklausel des Art. 11 AEU-Vertrag die Erfordernisse des europäischen Umweltschutzes zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in alle Politikbereiche einbezogen werden.

Naturschutz in Deutschland erfolgt in einer bundesstaatlichen Aufgabenteilung. Beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen hat der Bund neben der internationalen Zusammenarbeit vor allem im Bereich der Gesetzgebung eine besondere Verantwortung. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen hierfür haben sich mit der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen der am 01.09.2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform entscheidend geändert. Die bisherige Rahmengesetzgebung wurde durch eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Abweichungsrechte der Länder abgelöst. Das  Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege schafft nun erstmals mit Wirkung zum 01.03.2010 ein umfassendes unmittelbar geltendes Naturschutzrecht des Bundes.
Die Gesetzgebungsverfahren zur notwendigen  Anpassung des Landesrechts sind in den meisten Bundesländern noch nicht abgeschlossen.
 Zur Gesetzgebung

Vom BfN herausgegebene Publikationen mit Bestellhinweisen sowie weitere Veröffentlichungen zum Thema.

 zu den Veröffentlichungen

Letzte Änderung: 12.07.2010

 Artikel drucken
 Artikel empfehlen