Bundesamt für Naturschutz

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Fortentwicklung und Erweiterung von bundesweiten Roten Listen

Das Instrument der Roten Listen hat sich insgesamt bewährt. Ein gestiegener Bedarf an Zusatzinformationen und die weiterhin bestehende negative Gefährdungssituation von Arten und Ökosystemen sowie die Erfüllung nationaler Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen (z. B. FFH-Richtlinie, Rio-Konvention, Ramsar-Konvention, Bonner Konvention) machen eine Fortschreibung der Roten Listen erforderlich. Dabei sollen die folgenden Ziele verfolgt werden:

  • Objektivierung des Kriteriensystems für die Einstufung der Arten in bestimmte Gefährdungskategorien
  • Einschätzung der Verantwortung Deutschlands für den weltweiten Erhalt von Arten und Lebensräumen
  • Weitere Erschließung des Informationsgehaltes Roter Listen zur Bioindikation und für naturschutzfachliche Bewertungen sowie als Grundlage des Naturschutzhandelns

Methodische Weiterentwicklung der Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze

Ausgangslage

Fachdiskussionen zeigten auf nationaler und internationaler Ebene die Notwendigkeit, das Kriteriensystem den aktuellen Anforderungen anzupassen. Nach umfangreichen Diskussionen mit Bearbeitern der Roten Liste wurde daher die Methodik weiterentwickelt und die Transparenz der Einstufung erhöht. Das so abgestimmte Konzept ist von Ludwig et al. (2005) in einer ersten Übersicht vorgestellt worden.

Die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der Vorschläge von Schnittler et al. (1994) ergab sich aus Verbesserungsvorschlägen zu den Roten Listen anlässlich eines Symposiums 1999 in Bonn (Binot-Hafke et al. 2000) und der zwischenzeitlich speziell für einige Artengruppen entwickelten Einstufungssysteme. Auch mussten internationale Entwicklungen berücksichtigt werden, da nach einer etwa 15 Jahre währenden Erarbeitung neue Kategorien und Kriterien für die Roten Listen auf globaler (IUCN 2001) und regionaler Ebene (IUCN 2003) vorgelegt und diskutiert wurden. Im BfN wurde die Eignung des neuen IUCN-Systems hinsichtlich der Anwendbarkeit in Deutschland untersucht. In Übereinstimmung mit den Bearbeitern Roter Listen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es für die Anwendung in Deutschland nicht geeignet ist.

 Übersicht über die Charakteristika des neuen Kriteriensystems der IUCN (2001; 2003), die seine Anwendung in Deutschland erschweren, pdf-Datei.

Gefährdungsanalyse

Die Gefährdungsanalyse und die Einstufung der Arten erfolgte bisher mit Hilfe der Kategoriedefinitionen, die in vielen Fällen durch Kriterien weiter spezifiziert oder ergänzt wurden. Der Ablauf ändert sich nun insofern, dass die Kriterien selbst in den Vordergrund rücken. Die Kriterien und ihre Definitionen werden für die Einstufung der Arten maßgeblich. Kategoriedefinitionen hingegen behalten ihre Bedeutung im Naturschutz, indem sie das Einstufungsergebnis allgemeinverständlich erläutern helfen.

Im Einzelnen bedeutet dies:


  • Die vorliegenden Informationen werden zu vier Kriterien zusammengefasst.
  • Die Bewertung wird anhand der Darstellung der jeweiligen Kriterienklassen transparent und damit nachvollziehbar gemacht.
  • Eine Quantifizierung über Schwellenwerte zu den Parametern soll als Option für alle Gruppen angeboten werden.
  • Durch variable Zeitspannen für die Trendbewertungen passt sich das System noch besser der sehr unterschiedlichen Datenlage an.
  • Ein vereinfachtes Kriteriensystem erlaubt eine eindeutige und nachvollziehbare Zuordnung zu den Kategorien.

 Definitionen zu den wichtigsten Begriffen, pdf-Datei .

Kriterien

Als Grundlage der Gefährdungsanalyse werden vier zeitlich differenzierte Kriterien angesehen (vgl.  Abbildung der Zeiträume, pdf-Datei):


  • aktuelle Bestandssituation,
  • langfristiger Bestandstrend,
  • kurzfristiger Bestandstrend und
  • Risikofaktoren.

Damit eine Art eingestuft werden kann, müssen Informationen zur Bestandssituation sowie zu einem der beiden Trendkriterien vorhanden sein.

Die beiden Trendkriterien ermöglichen die Berücksichtigung der unterschiedlichen Datenlage und erhöhen die Aussageschärfe Roter Listen durch einen Vergleich von kurz- und langfristigem Trend. Bei geringer Datendichte ist jeweils die Einschätzung nur mit einem der beiden Kriterien möglich. Auch kann es bei Populationszyklen mit starken Schwankungen erforderlich sein, auf den kurzfristigen Trend zu verzichten, wenn die Frequenz solcher Fluktuationen zu niedrig ist.

Der kurzfristige Trend lenkt die Sicht auf die letzten 10 bis 25 Jahre, die von vielen Experten aus eigener Anschauung beurteilt werden können (s.  Verlauf, pdf-Datei). Mit seiner Hilfe soll die jüngere Entwicklung, die Bestandteil des langfristigen Trends ist, gleichsam wie mit einer Lupe noch einmal besonders betrachtet werden. So können bei gegebener Datenlage aktuelle Entwicklungen besonders berücksichtigt werden.

Risikofaktoren müssen auf nachvollziehbaren und aktuellen Informationen basieren. Sie werden berücksichtigt, wenn begründet zu erwarten ist, dass sich die Bestandsentwicklung der betrachteten Art innerhalb der nächsten zehn Jahre (also bis zur angestrebten nächsten Überarbeitung der Roten Liste) gegenüber dem derzeitigen Trend verschlechtern wird. Die Risikofaktoren, die für eine solche Entwicklung verantwortlich sein können, zeigt die Tabelle  Risikofaktoren, pdf-Datei. Es kommt bei der Bewertung nicht auf die Anzahl der Risikofaktoren, sondern auf deren zukünftige Auswirkung an. Risikofaktoren orientieren sich am Vorsorgeprinzip. Eine positive Prognose wird nicht ermöglicht, da hierfür ungleich höhere Anforderungen zu erfüllen sind: Die Prognose muss für alle Faktoren gelten und nicht nur für einen oder wenige. Daher sollen sich positive Entwicklungen (als Trend) erst dann auf das Einstufungsergebnis auswirken, wenn sie tatsächlich stattgefunden haben und nicht bereits als Prognose vorab.

Kriterienklassen und ihre Symbole

Um den Einstufungsweg besser nachvollziehbar zu machen, werden ordinal skalierte Kriterienklassen eingeführt (s. Tabelle der  Kriterienklassen und ihrer Symbole, pdf-Datei). Diese Skalierung erlaubt es den Experten, die Bestandssituation sowie die (langfristige und/oder kurzfristige) Bestandsentwicklung von Arten anhand der ihnen vorliegenden Informationen gruppenspezifisch einzuschätzen und zu klassifizieren. Mit diesen Kriterienklassen wird eine gewisse Standardisierung von Informationen erreicht. Zahlenwerte sind hierfür nicht erforderlich, aber möglich. Innerhalb einer Gruppe genügt es vielmehr, eine relative Klasseneinteilung der Arten untereinander sicherzustellen. Mit Hilfe von "Eicharten" (Vergleichsarten) mit besonders gut bekannter Biologie und Gefährdungssituation sollen in einer Gruppe vergleichbare Einschätzungen gewährleistet werden. In Gruppen, zu denen teilweise quantifizierbare Informationen vorhanden sind, sollten diese Eicharten zusätzlich solche Informationen aufweisen. Darüber hinaus können Eicharten auch den Abgleich verschiedener Roter Listen ermöglichen. Die Zuordnung von Arten zu den einzelnen Kriterienklassen bleibt aber immer auch mit Hilfe von Eicharten abgesicherte Expertenkonvention.

Die für die Kriterienklassen gewählten Begriffe sind eng an die gebräuchliche faunistische und floristische Terminologie angelehnt. Für jede Klasse wird ein Symbol verwendet, um eine kurze und leicht verständliche Darstellung des Einstufungsweges zu ermöglichen. Analog zur IUCN sollen diese Symbole in der Roten Liste zusätzlich zu den Kategorien dargestellt werden. Sie sollen die inhaltliche Aussage der Kriterien eingängig widerspiegeln, weshalb von der Verwendung abstrakter Buchstaben-/Zahlen-Kombinationen abgesehen wird.

Einstufungsschema

Sind für eine Art die Kriterienklassen eingeschätzt, kann anhand dieser Klassen die Gefährdungskategorie - das Einstufungsergebnis - über das  Einstufungsschema, pdf-Datei leicht ermittelt werden. Die Einstufung in die Rote Liste Kategorien erfolgt auf diese Weise einheitlich für alle Arten.

Ablauf der Gefährdungsanalyse

Grundvoraussetzung der Gefährdungsanalyse ist die aufwändige Sammlung und Aufbereitung der Daten aus dem gesamten Bezugsraum durch die Experten. Anhand dieser Parameter werden die Kriterien Bestandssituation, lang- und kurzfristiger Bestandstrend sowie Risikofaktoren mittels zugehöriger Kriterienklassen eingeschätzt. In einem weiteren Schritt wird anhand des Kriteriensystems jede Art in eine der Rote Liste Kategorien eingestuft.

 Einstufungsvorgang, pdf-Datei

 Aktuelle ausführliche Methodenanleitung (2006), pdf-Datei

 

Ausblick

Einige methodische Detailfragen sind derzeit noch zu klären und mit den Bearbeitern Roter Listen in Bund und Ländern abzustimmen. Wir beabsichtigen, eine ausführliche Darstellung des Kriteriensystems in einem Handbuch zu veröffentlichen, das den Bearbeitern rechtzeitig vor der Erarbeitung der Roten Listen des Bundes zur Verfügung gestellt werden soll. Für die Sammlung und Auswertung von Informationen sowie die Manuskripterstellung steht die Zeit bis 2007 zur Verfügung, so dass die überarbeiteten bundesweiten Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze im Jahre 2008 veröffentlicht werden können.


Letzte Änderung: 02.01.2006

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