Bundesamt für Naturschutz

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Aircraft relevant Bird Area

Vogelvorkommen mit besonderer Luftfahrtrelevanz

Auschnitt der ICAO Karte Rostock mit ABAs © DFS

Auschnitt der ICAO Karte Rostock mit ABAs © DFS

Legende der ICAO Karte © DFS

Legende der ICAO Karte © DFS

Neue Darstellung in Luftfahrtkarten

In den Luftfahrerkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO), der Fa. Jeppesen (VFR-Karten) und der Fa. Plano2Plus (LuGeKa) sind seit 2007 Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit "besonders störsensiblen" (Großvogel-)Arten aufgenommen. Sie lösen die Vogelsymbole (Enten) ab, die sich als zu wenig aussagekräftig erwiesen haben.

Diese so genannten luftfahrtrelevanten Vogelgebiete (ABA = Aircraft relevant Bird Areas) wurden in der Arbeitsgruppe "Luftfahrt und Naturschutz" unter Leitung des BfN und dem DAeC in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien ausgewählt. Innerhalb der AG erfolgte eine Beschränkung auf durch Luftfahrzeuge störsensible Großvogelarten und -gruppen wie z.B.: Kraniche, Großtrappen, Gänse, Wat- und Wasservögel, Birkhühner in Vorkommen von landes- bundes- bzw. europaweiter Bedeutung. Neben den Gebieten mit Großtrappen-, Steinadler- und Birkhuhnvorkommen wurden Flächen aufgenommen, in denen mehr als 10.000 Wat- und Wasservögel, bzw. mehr als 1.000 Kraniche rasten. Des Weiteren wurden Gebiete aufgenommen, in denen die Anzahl der rastenden bzw. brütenden Tiere 1% der biogeografischen Population einer Art erreicht.

Diese Größenfallen wurden eingesetzt, um nicht zu viele Gebiete in die schon mit vielen Lufträumen stark gegliederte Karte aufzunehmen. Insofern konnten nicht alle Gebiete erfasst werden, in denen unter Umständen auch mit hohem Vogelaufkommen gerechnet werden muss und in denen auch kleinere Vogelansammlungen durch tiefen Überflug gestört werden können.

 

 


Schwarm von Gänsen fliegt auf © Biol. Stat. Niederrhein

Schwarm von Gänsen fliegt auf © Biol. Stat. Niederrhein

Neue Kennzeichnung in der Luftfahrerkarte

Die neue Kennzeichnung der relevanten Gebiete zeigt dem Piloten die genaue Ausdehnung des Bereichs und gibt Aufschluss, in welchem Zeitraum mit dem besonderen Vogelaufkommen zu rechnen ist (z.B. 09-04 = September bis April): Einige Gebiete sind ganzjährig betroffen, andere nur während der Brut- oder Zugzeit. Störungen während der Brutzeit können dazu führen, dass die Elterntiere das Nest verlassen und das Gelege dann ungeschützt Feinden ausgeliefert ist oder so auskühlt, dass der Nachwuchs im Ei stirbt. Zugvögel brauchen ungestörte Rastplätze um Nahrungsreserven aufzunehmen. Der Weiterflug kann durch Störungen gefährdet werden.

Einige der Gebiete beherbergen zur Zugzeit mehr als 100.000 Wildgänse (Bislicher Insel, NRW oder Gülper See in Brandenburg) oder 70.000 Kraniche (Linumer Teiche, Brandenburg) die dort oft räumlich konzentriert rasten. Im Wattenmeer rasten mehrere Millionen von Wat- und Wasservögeln.


Rastende Kraniche an den Linumer Teichen in Brandenburg © LUA Brandenburg

Rastende Kraniche an den Linumer Teichen in Brandenburg © LUA Brandenburg

Grossvögel auf dem Zug - Abstand halten! © Stephen Parker

Grossvögel auf dem Zug - Abstand halten! © Stephen Parker

Empfehlung: Gesetzliche Mindestflughöhe einhalten oder umfliegen

Untersuchungen haben ergeben, dass in der gesetzlichen Mindestflughöhe bei Überlandflügen (für motorisierte Luftfahrzeuge) von 600 Metern über Grund die ABAs in der Regel gefahrlos für Mensch und Tier überflogen werden können. Die gesetzliche Mindestflughöhe schützt somit auch außerhalb der ABAs störungsempfindliche Vogelarten und beugt Unfällen durch Vogelschlag zumindest vor - ausschließen kann man es nicht.

Mit den ABAs sind keine unmittelbaren rechtlichen Vorgaben oder Einschränkungen verknüpft. Vielmehr sollen die Markierungen und Hinweise den Piloten ermöglichen, Risiken leichter zu erkennen und Störungen zu vermeiden. Daher wird ausdrücklich empfohlen, diese gesetzliche Mindestflughöhe einzuhalten. Sollte dies aus luftrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich sein, sollte das Gebiet umflogen werden.

Auf den nachfolgenden Seiten werden Hintergrundinformationen zu den jeweiligen Gebieten bereitgestellt werden. Mit Hilfe der in der Luftfahrer-Karte im Gebiet angegebenen Nummer findet man schnell zum gewünschten Gebiet. Die Informationsseiten werden nach und nach erarbeitet.

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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) und die Deutsche Flugsicherung (DFS) unterstützen das Projekt.

 


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Letzte Änderung: 28.02.2008

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