Naturverträglicher Sport: Definitionen & Recht
Natursport im nationalen Recht

Zu den Zielen des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, 2009) zählt u.a. die Sicherung der Vielfalt, eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Zur
Erholung wird auch die "natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Landschaft" hinzugerechnet (s. Begriffsbestimmungen; § 7 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG). Zur näheren Definition hat der Beirat für Umwelt und Sport beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine
fachliche Erläuterung zum Begriff der Natur- und Landschaftsverträglichkeit sportlicher Betätigungen in der freien Natur beschlossen.
Neue Entwicklungen bei Natursportarten - Konfliktpotential und Lösungsmöglichkeiten

Das F+E-Vorhaben wurde 2001 bis 2002 in Zusammenarbeit mit dem
Institut für Natursport und Ökologie (DSHS Köln) durchgeführt und hat eine systemische Analyse und Diagnose der permanenten Ausdifferenzierung von klassischen Natursportarten und der damit verbundenen Erschließungen spezifisch genutzter Landschaftsräume bzw. Landschaftsein-heiten vorgenommen. Die Anforderungsprofile an den Raum wurden dabei aus sportbezogener Sicht entwickelt und aus naturschutz-bezogener Sicht beurteilt.
Diese Trends von "neuen" Aktivitätsformen wurde für ausgewählte, raumgreifende Natursportarten analysiert. Auf Basis der Entwicklungsdiagnostik und Prognostik wurden Bewertungsparameter entwickelt und überprüft, die eine Beurteilung der Konfliktpotentiale in einer ganzjährigen Betrachtung erlauben. Wesentlich war auch die Suche nach ökologischen Belastungsfaktoren, welche auf diese neuen Entwicklungen und Ausdifferenzierungen im Natursport zurückzuführen sind.
Die Resultate wurden nach Aktivitätsgruppen und Landschaftseinheiten getrennt bewertet und Lösungsansätze herausgearbeitet, welche die Belastungen des Naturhaushaltes minimieren und gleichzeitig die sportlichen Belange zu optimieren versuchen. Im Sinne der Sicherung des Sport- und Erholungswertes von Natur und Landschaft werden Lösungsvorschläge auch als Zielbestimmung des Naturschutzes erarbeitet.




