Bundesamt für Naturschutz

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Vorschläge zum Mid-Term Review der Agenda 2000:

Zusammenstellung und erste Bewertung der bislang bekannt gewordener Informationen aus Naturschutzsicht

Vorbemerkung:

Agrarkommissar Fischler will am 10.7.2002 einen Vorschlagskatalog vorlegen, der weit über das hinaus geht, was eigentlich im Rahmen der Halbzeitbewertung zu erwarten gewesen wäre. Bei der Halbzeitbewertung sollte analysiert werden, ob die fiskalischen und die marktordnungspolitischen Ziele der Agenda 2000 erreicht worden sind. Die Halbzeitbewertung bietet aber die Chance, die europäische Agrarpolitik umzusteuern, was Dr. Fischler nun nutzen möchte.

Es sollen im vorliegenden Papier nicht einzelne Details wieder gegeben werden, zumal noch nicht alle Einzelheiten bekannt sind. Es werden nur die groben Züge der Vorstellungen von Agrarkommissar Fischler dargestellt und hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Naturschutzrelevanz einer ersten Bewertung unterzogen.

Bewertung der Vorschläge des EU-Agrarkommissars für den Mid-Term-Review aus Sicht des Naturschutzes

1) Kernaussagen der Vorschläge von EU-Agrarkommissar Dr. Fischler (s. Agra-Europe 27/02, 1. Juli 2002, Papier EU-Kommission: The Common Agricultural Policy - An Evolving Policy)

  • Entkopplung der Prämienzahlungen von der Produktion - stattdessen Einführung einer Flächen-Grundprämie
  • Einführung von Cross Compliance und Öko-Audit mit Mindeststandards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
  • Modulation und Degression der Direktzahlungen von kumulativ 3% jährlich bis 20% der Zahlungen in die zweite Säule umgelenkt sind. Diese Mittel sollen an die Mitgliedstaaten zurückfließen; ein Drittel soll der Finanzierung der EU-Erweiterung dienen. Vorgesehen ist ein Freibetrag von 5000 Euro und zusätzlich 3000 Euro pro Arbeitskraft und die Einführung einer betrieblichen Beihilfeobergrenze von 300.000 Euro.

Außerdem fordert die EU-Kommission:

  • Anhebung der Kofinanzierungsrate für ländliche Entwicklungsprogramme sowie für Agrarumweltprogramme
  • Abschaffung der Silomaisprämie
  • Einführung eines Förderprogramms für 1,5 Millionen Hektar im Bereich Energiepflanzen

2) Bewertung der Vorschläge aus Naturschutzsicht

  • Entkopplung der Prämienzahlungen - Grundprämie:

    Die Entkopplung der Prämienzahlungen von der Produktion und die Einführung einer Grundprämie ist eine der Grundforderungen an eine gerechtere Ausgestaltung des agrarpolitischen Fördersystems. Grundsätzlich wird diese Entkopplung aus Naturschutzsicht begrüßt; durch die Entkopplung ist ein Rückgang der Intensität beim Einsatz der Pflanzenschutz- und Düngemitteln und damit eine Entlastung des Naturhaushaltes gerade auch in den landwirtschaftlichen Intensivregionen zu erwarten.

    Bei der Berechnung der Grundprämie sollte allerdings der Vorschlag von Dr. Fischler kritisch überarbeitet werden. Dabei ist zu beachten, dass bisher nicht prämienberechtigte Kulturen (Kartoffeln, Kleegras, Grünland) in der geplanten Prämienberechnung berücksichtigt werden sollten. Der zweite kritische Punkt ist die Festschreibung der Prämien der Betriebe auf dem derzeitigen Stand der Prämienansprüche.

    Das von Dr. Fischler geplante Vorgehen bedeutet, dass es sehr unterschiedliche Hektarprämien geben wird: hohe Prämienansprüche in den Marktfruchtregionen, die bereits früher begünstigt waren, und dagegen geringere Prämienansprüche in den ökologisch bedeutsamen Grünlandregionen. Damit wird das alte System ein Stück zementiert. Die Gewinner von Früher werden vorerst die Gewinner von Morgen bleiben, die benachteiligten Regionen und Betriebe bleiben zunächst weiter benachteiligt. Vor allem auf den für die Landwirtschaft un-günstigen Standorten wird das "Höfesterben" nach wie vor anhalten, sie können bei der andauernden Rationalisierung und Industrialisierung - die durch die bisherige Förderpolitik bevorteilt war - im Vergleich zu ihren Kollegen auf den ertragsstärkeren Standorten nicht mithalten. Aus Sicht des Naturschutzes befinden sich aber auf den ertragschwachen Flächen beispielsweise der Mittelgebirge besonders artenreiche und vielfältige Flächen. Ihr Erhalt ist an die Bewirtschaftung durch die Landwirte gebunden, für diese wertvollen ökologischen Leistungen standen zwar bisher auch schon Mittel zur Verfügung (Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutzprogramme), die aber für die Erhaltung der Kulturlandschaft in Grenzertragsgebieten nicht ausreichen. Die Gewährung der Grundprämie sollte daher tatsächlich und effektiv - d.h. mit degressiven Prämienansprüchen - von der Produktion klassischer landwirtschaftlicher Produkte entkoppelt werden und an eine nachhaltige, standortgerechte Bewirtschaftung geknüpft sein. Mit der momentan von Dr. Fischler geplanten Zementierung der alten Verteilungsverhältnisse wird auch im Hinblick auf die EU - Osterweiterung ein falsches Signal gesetzt. Die Fehler der westeuropäischen Agrarpolitik dürfen beim Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten nicht wiederholt werden. Der außerordentliche Naturreichtum dieser Länder ist zu bewahren. Es ist notwendig, die Beitrittsstaaten darin finanziell und institutionell zu unterstützen, eine sowohl ökologisch wie auch ökonomisch effiziente Wirtschaftsweise im ländlichen Raum zu verankern.
  • Bindung der Direktzahlungen an gesellschaftliche Gegenleistungen im Bereich Umwelt- und Tierschutz - cross compliance:

    Diese Forderung ist eine von Naturschutzseite aus seit langem fällige Regelung. Die Steuerzahler erwarten von den an die Landwirtschaft gezahlten Prämien vielfältige Leistungen im Sinne einer multifunktionalen Landwirtschaft. Die Verknüpfung von Direktbeihilfen mit ökologischen und sozialen Kriterien anstelle der Zahlung pauschaler Prämien für Flächen und Tiere erfüllt die Forderung der Gesellschaft in sehr viel besserer Weise als die bisherige Regelung. Es geht nun um die vernünftige Ausgestaltung der Anforderungen an die Kriterien, die für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen. Denkbar ist die artgerechte und flächengebundene Tierhaltung, der Verzicht auf Gentechnik, die standortangepasste, natur- und landschaftsverträgliche Produktion, vielfältige Fruchtfolgen sowie die Erfüllung von Standards, die über die Gute Fachliche Praxis hinausgehen.
    Mit der Definition der Guten Fachlichen Praxis im Bundesnaturschutzgesetz sind in Deutschland erstmalig Rahmenbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft aus Naturschutzsicht geschaffen worden, die von den Ländern in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden müssen. Insofern trifft die in einem Interview geäußerte Kritik Dr. Fischlers an den "laschen Regelungen der guten fachlichen Praxis" für Deutschland nur bedingt zu.
  • Modulation:

    Auch die Anwendung der Modulation ist eine immer wieder von Naturschutz vorgebrachte Forderung an die Agrarpolitik. Die Umschichtung der Mittel in die 2. Säule zur besseren Aus-stattung von Programmen zum Natur- und Umweltschutz sowie der Förderung des kulturellen und sozialen Umfeldes im ländlichen Raum ist ein wichtiger Schritt in Richtung Ökologisierung der Landwirtschaft unter Berücksichtigung sozialer Komponenten. Die Stärkung des ländlichen Raumes kann ein wirksames Mittel zur Verhinderung weiterer Landflucht sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sein. Flexible Beihilfeobergrenzen für (ostdeutsche) Großbetriebe sollten an naturschutzfachliche und soziale Aspekte gekoppelt sein.
    Für die 2. Säule ist eine sektorübergreifende Förderphilosophie zu entwickeln, dabei ist der Naturschutz als zentrales Kriterium zu verankern. Naturzerstörende Aktivitäten dürfen generell nicht mehr gefördert werden. Eine Gemeinschaftsaufgabe "Ländlicher Raum und Naturschutz / Biodiversität" wäre eine solche Perspektive. Die Erhöhung der Spielräume für Mittelverwendungen in den Regionen, wie es jetzt im Wettbewerb "Regionen aktiv" erprobt wird, ist zu prüfen.
    Sollten die Modulationsmittel für Aufforstungsmaßnahmen eingesetzt werden, so ist zu beachten, dass,

    1. Um die Aufforstung gezielt in den Gebieten zu fördern, in denen auf regionaler Ebene ein hoher Bedarf an zusätzlichen Waldflächen vorhanden ist (z.B. extrem geringer Waldanteil, großer Bedarf an Erholungsflächen im städtischen Umfeld) sollte an regional höhere Auffors-tungsprämien gedacht werden, da in diesen Regionen die bisherigen Prämiensätze eine Aufforstung ökonomisch kaum attraktiv machen und

    2. Die Evaluierung der Programme für den ländlichen Raum im Bereich der Aufforstung deutlich zu verbessern ist. Insbesondere sollte eine klare Prüfung der Kohärenz der Maßnahmen und eine regional differenzierte Auswertung der Aufforstung und deren ökologischer Wirkung erfolgen. Die bisher überwiegend als reine Partizipationsanalyse durchgeführte Evaluierung der Aufforstung ist unzureichend.
  • Abschaffung der Silomaisprämie:

    Die Abschaffung der Prämie (deren Einführung und Beibehaltung auf massives Drängen der Agrar-Lobby durchgesetzt wurde) wäre ein Erfolg für die Bemühungen, die relative Vorzüglichkeit des ökologisch sehr problematischen Maisanbaus abzubauen. Durch die Silomaisprämie kam der Anbau von sonstigem Ackerfutter fast zum Erliegen, Mais wurde mit der Prämie rentabler als alles andere Ackerfutter wie z.B. Kleegras. Dabei gehen Erosionsprobleme, Pestizidbelastung und Nitratauswaschung mit dem Maisanbau einher.

Schlussfolgerungen:

Grundsätzlich werden die Vorschläge von EU-Agrarkommissar Dr. Fischler unterstützt. Sie weisen die europäische Agrarpolitik aus Naturschutzsicht auch vor dem Hintergrund der EU - Osterweiterung und den anstehenden WTO - Verhandlungen in die richtige Richtung.

Naturschutz braucht die Landwirtschaft. Den Schutz der biologischen Vielfalt wird es auch künftig nicht ohne die Honorierung der Landwirtschaft für bestimmte Leistungen geben. Dabei ist es auch notwendig Honorierungsmodelle zu entwickeln, die den Ansprüchen an Verwaltungsvereinfachung gerecht werden.

Der Naturschutz wird ein konstruktiver Partner bei der Ausgestaltung der Agrarpolitik bleiben, das BfN und Euronatur bieten hierbei ihre weitere Unterstützung an.


Letzte Änderung: 10.07.2002

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