Häufig gestellte Fragen zur Vogelgrippe mit Bezug zu Natur- und Artenschutz
Bei welchen Wildtieren wurde das hoch pathogene H5N1-Vogelgrippevirus vom Typ Asia bislang nachgewiesen?
In Deutschland wurde das H5N1-Virus bislang vor allem bei Wildenten, -gänsen, und –schwänen, aber auch bei anderen Wasservögeln (Blässhühner, Kormorane) sowie einzelnen Greifvögeln und Aasfressern (Bussard, Möwen) nachgewiesen. Außerdem wurde der Erreger auch bei einem wildlebenden Säugetier (Steinmarder) entdeckt. Von Singvögeln, Tauben, Eulen oder Störchen geht nach derzeitigem Kenntnisstand kein bzw. nur ein äußerst geringes Risiko einer Virusübertragung auf andere Tiere aus.
Können Menschen sich bei Wildvögeln anstecken?
Bis heute ist weltweit noch kein Fall der Ansteckung eines Menschen bei einem Wildvogel bekannt geworden. H5N1-Erkrankungen beim Menschen waren auf sehr engen Körperkontakt mit erkranktem Hausgeflügel zurückzuführen. Gesunde Wildvögel haben jedoch eine natürliche Scheu vor Menschen, so dass ein zufälliger Körperkontakt höchst unwahrscheinlich ist. Kranke oder tote Exemplare, v. a. Wasservögel, sollten aber vorsorglich nicht berührt werden. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte dies zudem der zuständigen Veterinärbehörde oder der Feuerwehr melden, damit eine Untersuchung vorgenommen werden kann. Die Annäherung an einen Wildvogel ohne Körperkontakt stellt keine Gefahr dar.
Muss ich mir jetzt Sorgen machen, wenn Singvögel in meinem Garten brüten?
Nein, weil zum einen diese Arten nur in wenigen Ausnahmefällen als Träger von Vogelgrippeviren nachgewiesen wurden und zum anderen die Nester ohnehin meist an störungsarmen Stellen, z.B. in Gehölzen oder in Nistkästen, angelegt werden, so dass ein Kontakt mit Menschen nicht stattfinden kann. Erfreuen Sie sich also weiterhin am emsigen Brutgeschäft und schönen Gesang von Amsel, Rotkehlchen und Co. in Ihrem Garten.
Muss ich mir jetzt Sorgen machen, wenn Schwalben, Störche oder andere Vogelarten ihre Nester an bzw. auf meinem Haus bauen?
Auch von den an Gebäuden brütenden Vogelarten, wie z.B. Schwalben oder Weißstörchen, geht nach heutiger wissenschaftlicher Kenntnis kein (besonderes) Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen aus. Bieten Sie also Ihren befiederten Untermietern auch weiterhin die Möglichkeit, im Schutze Ihres Hauses ihre Jungen großzuziehen. Übrigens: Das Zerstören oder Beseitigen von Vogelnestern ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten.
Darf ich noch Enten, Schwäne oder Möwen füttern?
Über diese Vogelgruppen könnte die Infektion am ehesten verbreitet werden. Fütterungsstellen ziehen eine große Zahl von Vögeln an. An solchen Sammelpunkten ist die Ansteckungsgefahr zwischen den Vögeln erfahrungsgemäß größer. Weil die Tiere hier auch ihre natürliche Scheu vor Menschen verlieren, ist ein Kontakt mit den Tieren, ihren Federn oder dem Kot nie ganz auszuschließen. Auf Fütterungen von Vögeln sollte daher vorsorglich ganz verzichtet werden.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie v. a. auf der Website des
Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit (FLI), des
Robert-Koch-Instituts und der deutschen Vogelwarten:
Vogelwarte Radolfzell,
Vogelwarte Helgoland.
Auf den Websites der Vogelwarten sind auch detaillierte Hinweise zur Hygiene nachzulesen, die insbesondere bei der Beringung von Vögeln zu wissenschaftlichen Zwecken beachtet werden sollten.
