Bundesamt für Naturschutz

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Das Step-by-Step-Verfahren: Anforderung an ein gestuftes Konzept zur ökologischen Begleitforschung im Rahmen von Labor-, Gewächshausversuchen sowie von GVO-Freisetzungen als Grundlage für eine spätere Marktzulassung von GVO

Themengruppe:

Integration von Naturschutzaspekten in die Gentechnikpolitik


FKZ:

806 84 020


Laufzeit:

01.11.2007 - 31.10.2010


Problemstellung und Ziele:

Im Rahmen der Zulassung von GVO wird das Step-by-Step-Verfahren vom Gewächshaus über die Freisetzung bis zum Inverkehrbringen angewandt. Dabei sollen die Schritte vor dem Inverkehrbringen dazu dienen, Informationen über den GVO zu erhalten, die als Teil der Zulassungsunterlagen den GVO näher charakterisieren und u.a. Aussagen über die Stabilität des Transgens und die Abwesenheit unerwünschter Effekte zulassen. Aus den bisherigen Anträgen auf ein Inverkehrbringen wird jedoch deutlich, dass insbesondere Untersuchungen hinsichtlich ökologischer Wirkungen oder Fragestellungen mit Bezug auf Umweltwirkungen in nicht ausreichendem Maß erhoben werden. Die Daten für die Umweltrisikoprüfung stammen häufig nicht aus Europa und wurden nur selten im Rahmen der vorgeschalteten Freisetzungen erhoben.

Im Vorhaben soll überprüft werden, ob, und wenn ja in welchem Umfang, bei den bisherigen Verfahren auf Inverkehrbringen ein Step-by-Step-Verfahren von den Antragstellern angewendet wurde, das Umweltwirkungen berücksichtigt. Dabei ist eine EU-weite Auswertung (exemplarisch in einigen Mitgliedsstaaten) von Freisetzungsdaten notwendig. Das Vorhaben soll analysieren, ob stärkere Vorgaben für Begleitforschung bei Freisetzungen eingefordert werden können. Ziel ist es, ein modulares Konzept für zu erhebende Versuchsdaten zu ökologischen Fragestellungen zu entwickeln, die im Rahmen von Freisetzungen zu gewinnen sind . Das Konzept soll Kategorien von Freisetzungsarten entwickeln, die je nach Art bzw. Zielsetzung unterschiedliche Begleitforschungmodule beinhalten müssen. Dazu sollen Anforderungsprofile für Freisetzungsklassen erstellt werden, die in den EU-Diskussionsprozess eingebracht werden können. Das F+E erfordert eine enge Kooperation mit Akteuren aus anderen Mitgliedsstaaten. Dazu sind Interviews mit MitarbeiterInnen von CAs anderer Mitgliedsstaaten und bis zu drei europaweite Workshops geplant.


Forschungsnehmer:

Universität Bremen, Zentrum für Umweltforschung und Umwelttechnologie UFT, Arbeitsgruppe Allgemeine und Theoretische Ökologie

Projektleitung: Prof. Dr. Juliane Filser, PD Dr. Broder Breckling

Untervertragnehmerinnen:

EcoStrat GmbH, Ökologische Technologiefolgenabschätzung & Umweltberatung, Zürich, Rangsdorf

Hochschule Vechta, Lehrstuhl für Unweltwissenschaften

Risø National Laboratory, Dänische Technische Universität

Prof. Dr. G. Winter, Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht

 


Ansprechpartner im BfN:

Dr. Thomas Meise  FG II 2.3


Letzte Änderung: 04.03.2008

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