Standardisierung der Umweltrisikoabschätzung gentechnisch veränderter Pflanzen auf Basis der EU-Richtlinie 2001/18/E
Themengruppe:
Integration von Naturschutzaspekten in die Gentechnikpolitik
FKZ:
805 64 007
Laufzeit:
15.11.2007 - 31.01.2008
Problemstellung und Ziele:
Die gemäß RL 2001/18/EG vorgesehene Umweltrisikoprüfung (Annex II, environmental risk assessment, ERA) ist abstrakt gehalten, so dass bei der Auslegung der vorzulegenden Antragsunterlagen großer Spielraum besteht. Als Folge davon wird die Umweltrisikoprüfung von GVP im Zulassungsverfahren von den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich gehandhabt. Mit der 2004 in Kraft getretenen VO EG 1829/2003 können Inverkehrbringensanträge in der Zukunft bei der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) eingereicht und bearbeitet werden. Dabei ist jedoch eine Aufweichung der Umweltstandards zu befürchten, wie das kürzlich von der EFSA vorgelegte Entwurf „guidance document on GMO risk assessment“ deutlich macht. Die OECD bereitet unter Federführung der USA ein eignes "Consensus Document" zur ERA vor.
Mit dem Vorhaben soll die derzeitige Praxis der ERA kritisch geprüft werden, um auf Basis der vorhandenen Daten und der identifizierten Defizite Vorschläge zur Weiterentwicklung und Harmonisierung zu unterbreiten. Dies soll exemplarisch anhand einer Auswahl von ERA zu besehenden Anträgen auf Inverkehrbringen erfolgen. Weiterhin sollen verschiedene europäische und internationale Anforderungen (z.B. durch RL 2001/18/EG, EFSA, OECD, WTO, FAO, Cartagena Protokoll) unter Berücksichtiung von anderen umweltrelevanten Vollzügen (z.B. Pflanzenschutzmittelzulassung) verglichen werden.
Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in einem Fachgespräch mit Experten diskutiert werden. Der Endbericht soll aufgrund der internationalen Bedeutung für die EU-Verfahren auch in einer englischen Version vorgelegt werden.
Forschungsnehmer:
Umweltbundesamt GmbH
Spittelauer Lände 5
1090 Wien
Ansprechpartner im BfN:
Dr. Mathias Otto
FG II 2.3
