Rote Listen
Die Roten Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten, die das aktuelle Ausmaß der Gefährdung der biologischen Vielfalt in Deutschland dokumentieren und bewerten (Gefährdungsanalyse). Sie sind als verlässliche Anzeiger des menschlichen Umgangs mit Natur aus der öffentlichen Diskussion über Naturschutzbelange nicht mehr wegzudenken und haben ihren festen Platz als Argumentationshilfe und Entscheidungsinstrument bei Planungen und Maßnahmen der Naturschutzpraxis.
Fachdiskussionen auf nationaler und internationaler Ebene, die weiterhin bestehende Gefährdungssituation von Arten und Ökosystemen, ein gestiegener Bedarf an Zusatzinformationen sowie die Erfüllung nationaler Verpflichtungen aus internationalen Vereinbarungen (z.B. FFH-Richtlinie, Rio-Konvention, Ramsar-Konvention, Bonner Konvention) machen die Fortschreibung der Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze erforderlich.
zur Weiterentwicklung der Roten Liste

