Was fördert das BMELV?
Das BMELV fördert als Modellvorhaben für die Kooperation von Naturschutz und ländlicher Entwicklung im Rahmen dieses Wettbewerbs auf der Basis der integrierten Projektanträge die folgenden flankierenden Maßnahmen:
I. Regionalmanagement
Gefördert werden können insbesondere sachliche und personelle Kosten des Regionalmanagements. Zu den Aufgaben des Regionalmanagements gehört insbesondere:
- die Zusammenarbeit der regionalen Partnerschaft,
- die Konzeption und Auswahl der zu fördernden Projekte,
- die Einwerbung zusätzlicher öffentlicher und privater Fördermittel,
- das Sicherstellen der ordnungsgemäßen und zielgerichteten Abwicklung der Projekte,
- Monitoring und Selbstevaluierung,
- die ggf. erforderliche Weiterentwicklung der regionalen Entwicklungskonzeption.
Außerdem können beispielsweise gefördert werden:
- Kosten für Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch (z.B. Teilnahme an Seminaren und Tagungen, Experten- und Referentenhonorare),
- Öffentlichkeitsarbeit für die Umsetzung des integrierten Projektantrags (Herausgabe von Publikationen und Broschüren; Veranstaltung von Tagungen, Seminaren, Websites),
- Betreuung, Beratung und Weiterbildung potentieller Akteure hinsichtlich Projektentwicklung und –management,
- Unterstützung durch externe ExpertInnen,
- Unterstützung von Kommunikations-, Kooperations- und Interaktionsprozessen incl. der Förderung kommunikativer und Methodenkompetenz.
Die Aufgaben des Regionalmanagements werden nach öffentlicher Ausschreibung vergeben und sind nicht auf die Erzielung vom Gewinn ausgerichtet.
II. Projekte zur Umsetzung des integrierten Projektantrags (Maßnahmen der ländlichen Entwicklung)
- II.1. Betriebliche und überbetriebliche Investitionen zur Schaffung bzw. Stärkung regional und intersektoral abgestimmter Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten mit engem Bezug zum Naturschutz. Im Vordergrund stehen Kleinbetriebe und Kooperationen. Gefördert werden können beispielsweise die Erschließung naturschutzgerechter Produktlinien (Lebensmittel, Handwerk etc.) und Dienstleistungen, die Errichtung gemeinsamer Innovations- und produktionsunterstützender Infrastruktur in geringem Umfang sowie Einrichtungen zur Verknüpfung von Land- und Forstwirtschaft mit dem Naturschutz mit dem Ziel der Inwertsetzung des natürlichen Potentials (z.B. Produktveredelung und Regionalvermarktung, Bauerhofcafes und Hofläden, Urlaub auf dem Bauernhof)
- II.2. Projekte, die die strukturellen Voraussetzungen in den Gebieten verbessern, z. B. für einen ländlichen, sanften Tourismus durch Investitionen für regional bedeutsame Einrichtungen zur Information über Landschafts- und Kulturgeschichte etc.
- II.3. Informations- , Bildungs- und Beratungsdienstleistungen zur Erschließung von Projekten der Integration von Naturschutz und ländlicher Entwicklung und zur Verstärkung der Kooperationsstrukturen innerhalb des Gebietes. Gefördert werden können beispielsweise Studien, Konzepte oder Zertifizierungen für Projekte, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geplanten Projekten.
Zukunftsweisende Finanzierungsmodelle
Für die vom BMELV bereitgestellten Mittel gibt es die Möglichkeit, neue, zukunftsweisende Finanzierungsmodelle zu erproben, z. B. über Regionalfonds. Daraus erhalten die Projektträger anstelle verlorener Zuschüsse verbilligte Kredite, die nach einigen Jahren aus den erwirtschafteten Einnahmen zum Teil wieder in den Fonds zurückzuzahlen sind.
Für die Region hätte dies den Vorteil, dass rücklaufende Mittel erneut zur Finanzierung anderer Projekte zur Verfügung stünden und somit eine nachhaltige Mittelverfügbarkeit gegeben wäre. In einem Regionalfonds können verschiedene öffentliche und private Mittel miteinander kombiniert werden (Sponsoring, Spenden, Fördermittel etc.).
Ausschluss, Vorbehalt und Fördersumme
Nicht aus den von BMELV für das Modellvorhaben bereitgestellten Mitteln gefördert werden können:
- Maßnahmen die in der betreffenden Region über andere Förderprogramme abgedeckt werden können (z.B. GAK, LEADER, Landesprogramme),
- Naturschutzmaßnahmen,
- Maßnahmen, die den Zielen des Naturschutzgroßprojektes zuwider laufen sowie
- Maßnahmen zur Absatzförderung.
Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Die Vereinbarkeit mit den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU (z.B. de minimis-Regelung) ist zu gewährleisten. Darüber hinaus steht das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Höhe der Bundesmittel und der Laufzeit der Förderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit im Haushalt. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind seitens des BMELV Zuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu 5 Mio. Euro für eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen.
