Was fördern BMU/ BfN?
Die Förderung für die Gewinner der 2. Stufe des Wettbewerbs aus Mitteln von BMU/BfN leitet sich aus dem Förderprogramm für Naturschutzgroßprojekte gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung und den Eckpunkten für die Durchführung von Naturschutzgroßprojekten während der Optimierungsphase ab.
Demnach gehören zu den förderfähigen Maßnahmen:
- Erstellung eines parzellenscharfen naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für das Kerngebiet
- Sozio-ökonomische Erhebungen im Rahmen der PEPL-Erstellung (z.B. Betroffenheitsanalyse)
- Moderation zur Unterstützung der Erarbeitung und Verabschiedung des Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL)
- Grunderwerb und langfristige Pacht (mindestens 30 Jahre)
- Ausgleichszahlungen für entgangene Gewinne in Folge extensiver Nutzung
- Biotopeinrichtende und -lenkende Maßnahmen
- Personal-, Sach- und Reisekosten
- Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
- Ökologisch-naturschutzfachliche und sozio-ökonomische Evaluierungen.
