Glossar
I
Immission
Eintrag von Luft- oder Wasserverunreinigungen in Ökosystemen (
Emission)
in situ-Erhaltung
Erhaltung von Ökosystemen und Lebensgemeinschaften sowie die Bewahrung und Wiederherstellung lebensfähiger Populationen von Arten in ihrer natürlichen Umgebung (
ex situ)
Indikator
Oberbegriff für Zeigerorganismen (Zeigerarten) und Zeigerparameter (andere ökosystemare Größen, Indices)
Insektizid
Insektenvernichtungsmittel
Intensivierung
Erhöhung des Einsatzes von ertragsfördernden Betriebsmitteln (z.B. Dünger, Pflanzenschutzmittel) bzw. Verstärkung der Nutzungsintensität (z.B. Viehbesatz pro ha) und/oder Arbeit je Flächeneinheit
invasive Art
nach der Entdeckung Amerikas 1492 durch den Einfluss des Menschen in ein Gebiet eingebrachte Tier- oder Pflanzenart, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope hat und auch oft ökonomische oder gesundheitliche Probleme verursacht;vgl. für Pflanzen das
Internet-Handbuch NeoFlora
K
Kahlschlag
forstliche Nutzungsart, bei der alle Bäume eines Bestandes auf einmal entnommen werden
Komitologie-Verfahren
Das Komitologie-Verfahren ist das übliche Entscheidungsverfahren auf der Ebene der EG im Bereich der Zulassung von GVO. Hierbei wird nach Unterbreitung eines Entscheidungsvorschlages durch die Kommission zunächst versucht, im sog. Regelungsausschuss (dieser setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten und wird von einem Vertreter der Kommission geleitet) eine qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag zu erreichen. Diese kommt zustande bei einer Mindestzahl von 232 zustimmenden Stimmen. Auf Antrag ist zu überprüfen, ob die die qualifizierte Mehrheit bildenden Mitgliedstaaten mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so unterbreitet die Kommission nunmehr dem zuständigen Ministerrat einen Entscheidungsvorschlag. Dieser kann sodann innerhalb von drei Monaten mit qualifizierter Mehrheit über den Vorschlag befinden. Stimmt der Ministerrat zu, kommt der Vorschlag zustande. Lehnt er ab, kann die Kommission einen neuen Vorschlag unterbreiten. Kommt weder für Ablehnung noch für Zustimmung eine qualifizierte Mehrheit zustande, so wird der vorgeschlagene Rechtsakt von der Kommission erlassen.
Kulturlandschaft
aufgrund der Nutzung durch den Menschen in historischer Zeit entstandene und durch die Nutzungsformen geprägte Landschaft mit überwiegend anthropogenen Ökosystemen (im Ggs. zur Naturlandschaft)
L
Landespflege
zusammenfassende Bezeichnung für die Aufgabengebiete Naturschutz und Landschaftspflege einschl. der Grünordnung
Landesraumordnungsprogramm
Gesamträumliche Planung auf Länderebene (Bundesland) zur Abstimmung unterschiedlicher Anforderungen an den Raum (mit unterschiedlichen Bezeichnungen in den einzelnen Bundesländern)
Landschaftspflege
Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft z.B. durch Erhaltung traditioneller Wirtschaftsformen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Beitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karte zum Fachplan (Betriebsplan) für konkrete Planungsobjekte auf kommunaler Ebene (Teil des Bebauungsplans) zur Darstellung der zum Ausgleich von Eingriffen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Planungsträger
Landschaftsplan
Text- und kartenmäßige Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, u.a. als Fachbeitrag zu Bauleitplänen (vgl. §16 BNatSchG)
Landschaftsplanung
Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (als Teil der Gesamträumlichen Planung) in den Stufen Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan
Landschaftsprogramm
Landschaftsplanung auf Landesebene, u.a. als Fachbeitrag zum Landesraumordnungsprogramm
Im Landschaftsprogramm sind die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung für den Bereich eines Landes darzustellen. Die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen der Landschaftsprogramme sollen unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe der landesplanerischen Vorschriften der Länder in die Landesraumordnungsprogramme/-pläne aufgenommen werden (vgl. §15 BNatSchG)
Landschaftsrahmenplan
Landschaftsplanung auf regionaler Ebene (z.B. Regierungsbezirk, Region, Kreis), u.a. als Fachbeitrag zum Regionalplan
Im Landschaftsrahmenplan sind die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für Teile des Landes darzustellen. Die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen der Landschaftsrahmenpläne sollen unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe der landesplanerischen Vorschriften der Länder in die Regionalen Raumordnungsprogramme/-pläne aufgenommen werden (vgl. § 15 BNatSchG)
LIFE
seit 1992 bestehendes Finanzierungsinstrument der EG für Pilotvorhaben in den Bereichen Umwelt, Natur und Drittländer; bezieht sich im Förder-Teilbereich "Natur" auf Maßnahmen in Anwendung der EG-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Limikolen
Wat- und Stelzvögel
Lokale Agenda 21
Initiativen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der
Agenda 21 (Rio 1992) in Handlungsprogramme auf lokaler Ebene (z.B. Kommunen)
M
Mähweide
wechselnde Grünlandnutzung, bei der die Fläche nach der Mahd als Weide genutzt wird
Melioration
Maßnahmen zur nutzungsorientierten Verbesserung des Bodens seitens der Land- und Forstwirtschaft
Monitoring
langfristige, regelmäßig wiederholte und zielgerichtete Erhebungen im Sinne einer Dauerbeobachtung mit Aussagen zu Zustand und Veränderungen von Natur und Landschaft
Mykorrhiza
Symbiose zwischen Pilzen und den Wurzeln von höheren Pflanzen, wobei die Gefäßpflanze Assimilate und der Pilz Nährstoffe und Wasser beisteuert
N
Nachhaltige Nutzung
die Nutzung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt in einer Weise und in einem Ausmaß, die nicht zum langfristigen Rückgang der Vielfalt führt
Natura 2000
Europäisches Schutzgebietssystem, das Gebiete der
Vogelschutzrichtlinie sowie die der
FFH-Richtlinie beinhaltet
Naturhaushalt
umfasst die Bestandteile Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen (vgl. BNatSchG §10)
natürlich
vom Menschen unverändert, in ursprünglichem Zustand
naturnah
ohne direkten menschlichen Einfluss entstanden und vom Menschen nicht wesentlich verändert, dem natürlichen Zustand nahekommend
Naturschutzgroßprojekte
Projekte im Bundesförderprogramm zur "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" (seit 1979) sowie im Gewässerrandstreifenprogramm des Bundes (seit 1989)
Naturschutzverband
nach § 58/59 BNatSchG anerkannter Verein, der vorwiegend die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert
Naturwacht
Sammelbezeichnung für haupt- oder ehrenamtlich tätige Schutzgebietsbetreuer mit Überwachungs- und Informationsfunktion ("Ranger")
Naturwald
Bezeichnung für Naturwaldreservat in Niedersachsen
Naturwaldparzelle
Bezeichnung für Naturwaldreservat in Thüringen und Schleswig-Holstein
Naturwaldreservat
Waldfläche, die der Erhaltung, Entwicklung und Erforschung naturnaher Waldökosysteme dient; wirtschaftsbestimmte Eingriffe sind ausgeschlossen
Naturwaldzelle
Bezeichnung für Naturwaldreservat in Nordrhein-Westfalen und im Saarland
Neophyt
durch menschlichen Einfluss nach der Entdeckung Amerikas 1492 eingewanderte, eingeführte oder eingeschleppte Pflanzenart; vgl.
Internet-Handbuch NeoFlora
Neozoon
durch menschlichen Einfluss nach der Entdeckung Amerikas 1492 eingewanderte, eingeführte oder eingeschleppte Tierart
