Agrarminister sollen EU-Agrarbeschlüsse für mehr Natur- und Verbraucherschutz nutzen
- Verbändebündnis fordert einheitliche Flächenprämie für Acker- und Grünlandflächen
- Mangelhafte Umsetzung gefährdet Mutterkuhhaltung und Wanderschäferei
Bonn/Berlin, 23.09.2003: Ein breites Bündnis von Umwelt-, Agrar-, Verbraucher- und Tierschutzverbänden hat im Vorfeld der Agrarministerkonferenz von Rostock (24. bis 26.9.03) seine Forderungen zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreformbeschlüsse erläutert. Die Arbeiten des Bündnisses werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) finanziell unterstützt.
"Deutschland eröffnen sich große Handlungsspielräume für einen konsequenten Natur-, Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz," sagte der Sprecher der Plattform Lutz Ribbe von der Stiftung EURONATUR. Außerdem sei die Chance zu mehr sozialer Gerechtigkeit gegeben, erklärte Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf , Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft (AbL)
Als großen Erfolg für die Umweltverbände, die bereits 2001 mit ihren Vorschlägen Einfluss auf die Reformdiskussion auf nationaler und europäischer Ebene nahmen, wurde von Lutz Ribbe der Luxemburger Beschluss zur Cross Compliance gewertet Die Auszahlung der Prämie werde künftig an die Einhaltung von 18 verbindlichen Standards aus den Bereichen Umwelt-, Verbraucher und Tierschutz geknüpft. Hierbei ist der "gute landwirtschaftliche und ökologische Zustand" durch die Formulierung weiterer Standards zu gewährleisten. Deshalb komme es jetzt nach Ansicht des Bündnisses darauf an, dass Bund und Länder wirksame Kriterien für den "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" festlegen. Die Verbände werden einen Vorschlag für Cross Compliance Kriterien vorlegen, der die Subventionierung der Intensivlandwirtschaft stark einschränkt.
Die Verbände fordern bundesweit einheitliche Flächenprämien für Acker und Grünlandflächen (Wiesen und Weiden) in gleicher Höhe. Damit lehnen sie das Referenzmodell , d.h. eine Betriebsprämie, deren Höhe sich an den bisherigen Zahlungen orientieren würde, kategorisch ab. Dieses sei ein Modell der reinen Besitzstandswahrung, das nicht zukunftsfähig sei und der Gesellschaft auch nicht mehr vermittelt werden könne, so Ribbe.
Auch die Landwirtschaft habe an Veränderungen der bisherigen Agrarpolitik ein Interesse, erklärte Graefe zu Baringdorf. Er wies darauf hin, dass der Übergang zu einer für Acker- und Grünland einheitlich hohen Flächenprämie zu großen Umverteilungen innerhalb der Landwirtschaft führen werde. Doch sei dies ein Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der Zahlungen. "Wir müssen weg davon, dass zwei Prozent der Betriebe alleine genau so viel staatliche Mittel erhalten wie 90 % der Betriebe zusammen", sagte der AbL-Vorsitzende. Wenn nun die Benachteiligung von Grünland gegenüber dem Silomais auf Ackerland aufgehoben werde, lasse sich dieses Ungleichgewicht schon erheblich abbauen, erwartet der Agrarpolitiker. Die Verbände haben aber auch für die Übergangszeit Vorschläge vorgelegt, um Härtefälle beim Übergang zum neuen System sozial verträglich zu gestalten.
Für den Naturschutz könnte die Agrarreform ebenfalls Verbesserungen bringen. Dazu müsse aber die Agrarministerkonferenz die richtigen Weichen stellen, sagte der der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Professor Dr. Hartmut Vogtmann. Die jetzigen Pläne der EU-Kommission sähen nur einen geringfügigen Ausbau der Programme zur ländlichen Entwicklung und der Agrarumweltprogramme vor. Mit der geplanten Entkopplung würden aber gleichzeitig ökologisch wichtige Nutzungen wie die Mutterkuhhaltung oder die Wanderschäferei existentiell gefährdet . Dies könne dem Naturschutz großen Schaden zufügen, so Vogtmann. Deshalb sei aus naturschützerischer Sicht die Nutzung des sogenannten "nationalen Envelopes" nötig. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten bis zu 10% der von der EU zur Verfügung gestellten Finanzmittel verwenden können, um Sonderprogramme aufzulegen, die "für den Schutz oder die Verbesserung der Umwelt oder zur Verbesserung der Qualität und der Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wichtig sind". In Deutschland wären dies einige Millionen Euro, die weder vom Bund noch von den Ländern kofinanziert werden müssten. Damit könnten u.a. Beweidungs- und Schafhutungsprogramme, ackerbauliche Sondernutzungen wie der extensive Roggenanbau oder aber ein Finanzausgleich für Bauern in FFH-Schutzgebieten gesondert gefördert werden. "Das wäre eine finanzielle Unterstützung an die Landwirtschaft, die sich einer gesellschaftlichen Akzeptanz sicher sein kann," so Hartmut Vogtmann.
Die Verbände fordern die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern auf, die Möglichkeiten, die in der Reform der Brüsseler Agrarpolitik stecke, zu nutzen: "Diese Agrarreform birgt die große Chance, zu einem neuen Gesellschaftsvertrag zwischen Bauern, Verbraucher und Umweltschützern zu kommen", lautet die übereinstimmende Einschätzung von Ribbe, Graefe zu Baringdorf und Vogtmann.
Weitere Informationen:
EURONATUR:
Lutz Ribbe, Cordt Heinrich-Treseler
Telefon: 02226/20 45, Fax: 02226/1 71 00,
E-Mail:
lutz.ribbe@euronatur.org
AbL:
Ulrich Jasper, Telefon: 02381/9 05 31 71, Fax: 02381/9 05 31 71,
E-Mail:
jasper@abl-ev.de
Bundesamt für Naturschutz:
Karin Robinet , Tel. 0228/8491-199, Fax: 0228/8491-108,
E-mail:
Karin.Robinet@bfn.de
