Bundesamt für Naturschutz

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BfN weist Verlautbarung des DIHK zu Flussausbau zurück:

  • Strombauliche Maßnahmen müssen im Einklang mit der Natur erfolgen
  • Ökonomische Notwendigkeit der Maßnahmen nicht belegt

Bonn, 10.10.2003: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fordert den Deutschen Industrie- und Handelskammertag zur Sachlichkeit in der Wasserstraßenpolitik auf: "Der DIHK blendet in seiner Stellungnahme die Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre aus. Gerade die zeigen aber die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Strombaumaßnahmen", erklärte BfN-Präsident Prof. Dr. Hartmut Vogmann anlässlich der DIHK-Kritik und der heutigen Einweihung der Trogbrücke am Wasserstrassenkreuz Magdeburg. "Die Koalitionsvereinbarung und das Fünf-Punkte-Programm der Bundesregierung verlangen eine 'Schifffahrt im Einklang mit der Natur'. Pauschale Aussagen zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen an Elbe und Donau helfen dabei nicht weiter," so Vogtmann. Strombaumaßnahmen an der Elbe, die in ihren Auswirkungen mit einem Ausbau vergleichbar wären, würden laut Koalitionsvereinbarung nicht mehr durchgeführt. Die Begradigung der Elbe und andere bauliche Maßnahmen sowie die Entfernung des Gehölzaufwuchses im Uferbereich verschärften die Hochwassergefahr stromabwärts der großen Zuflüsse (wie Mulde und Saale), sagte der BfN-Präsident.

Auch sei die ökonomische Notwendigkeit vieler geforderter Maßnahmen nicht belegt und sollte vor dem Hintergrund knapper Kassen sowie der potenziellen Gefährdung einzigartiger Flusslandschaften, insbesondere an Donau und Elbe betrachtet werden, so Vogtmann. Ein nachhaltiges und sanftes Flussmanagement diene im übrigen nicht nur der Natur sondern auch der Schifffahrt.


Letzte Änderung: 10.10.2003

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