Bundesamt für Naturschutz

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Vogtmann: Neues Naturschutzrecht stärkt naturverträgliche Land- und Forstwirtschaft

Bonn, 15.11.2001: Der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, begrüßt die Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), das grundlegend überarbeitet wurde.

Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis". "Damit wird der Naturschutz zum konstruktiven Begleiter der Agrarwende," sagte Vogtmann. "Mit dem neuen Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von europäischem und internationalem Recht getan, weil nun die biologische Vielfalt durch die Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche gesichert wird. Auch die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die eingeführte Verbandsklage wird dem Naturschutz helfen," so der BfN-Präsident. Hervorzuheben sei auch, dass das Verhältnis von Naturschutz sowie Sport und Erholung neu definiert und in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde.


Letzte Änderung: 15.11.2001

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