Projekt.Natur
Von der Idee zur Förderung

Der Wettbewerb idee.natur eröffnet neuen Naturschutzgroßprojekten die Chance, in einem vereinfachten und verkürzten Antragsverfahren wesentlich schneller als bisher in die Förderung zu gelangen. Die zusätzlichen Mittel des BMELV erweitern das Spektrum der Möglichkeiten für flankierende Maßnahmen der ländlichen Entwicklung erheblich.
Von der Vision ...
Der Wettbewerb umfasst zwei Stufen. In der ersten Stufe sind die Bewerber aufgefordert, eine Ideenskizze zu erstellen. Diese muss neben einer Kurzbeschreibung der Region (Kerngebiet und übriges Projektgebiet) auch die Naturschutzziele und die sozioökonomischen Entwicklungsziele darstellen. Sie sollte zudem die Akteure und Partner vor Ort benennen, die sich gemeinsam für das Projekt engagieren. Die maximal 20-seitige Ideenskizze ist bis zum 31. Januar 2008 bei der Geschäftsstelle des Wettbewerbs einzureichen. Bis zu
10 Ideenskizzen werden im Mai 2008 ausgezeichnet und erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro.
... zum integrierten Projektantrag
In der zweiten Stufe können die Preisträger der ersten Stufe ihre Ideenskizzen zu einem integrierten Projektantrag ausarbeiten. Dieser Antrag darf einen Umfang von 80 Seiten (o. Anlagen) nicht überschreiten und muss bis zum 31. Dezember 2008 bei der Geschäftsstelle des Wettbewerbs eingereicht werden. Unter allen in dieser zweiten Stufe eingereichten Anträgen werden bis zu fünf Projekte ausgewählt, die anschließend unmittelbar in die Förderung übernommen werden.
Die "Gewinnerregionen" werden bereits im Juni 2009 öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet und erhalten dann auch die Bewilligungsbescheide für die Umsetzung der Projekte. Für nicht ausgezeichnete Projekte besteht auch nach Abschluss des Wettbewerbs und erfolgter Weiterentwicklung ihrer Konzeption die Möglichkeit, in die Förderung nach dem Bundesprogramm für Naturschutzgroßprojekte aufgenommen zu werden.
...zur Umsetzung
Die Umsetzung des Projektes erfolgt ab Juli 2009 in zwei Phasen. In einer ersten Phase wird zunächst ein für den Bereich des Naturschutzgroßprojektes flächenscharfer Pflege- und Entwicklungsplan als Grundlage für die Umsetzung der konkret erforderlichen Maßnahmen entwickelt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach einvernehmlicher Verabschiedung des Planwerks in der zweiten Phase. Parallel kann die flankierende Förderung für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung durch Mittel des BMELV bereits in Phase 1 beginnen. So ist gewährleistet, dass erste Ergebnisse der Umsetzung des Projektes schon früh in der Region "sichtbar" werden. Es muss dafür allerdings absehbar sein, dass diese Maßnahmen mit den erforderlichen Naturschutzmaßnahmen harmonisieren.

