Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Wettbewerbsteilnahme ist die Selbstorganisation der relevanten Akteure der Region in Form einer regionalen Partnerschaft. Kriterium für die Definition der Region sollte dabei ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang des Projektgebietes sein (gemeinsamer Problem- und Potentialraum, Ausprägung spezieller Merkmale, gemeinsames Regionalbewusstsein u.a.).
Anforderungen an die Bewerber
Bewerben können sich „regionale Partnerschaften“, die die spätere Projektdurchführung und langfristige Projektsicherung unter Beteiligung aller relevanten Interessensgruppen bzw. Akteure gewährleisten können. Mitglieder einer solchen Partnerschaft beziehungsweise Akteure im Sinne eines integrativen Ansatzes können sein:
- Städte und Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte,
- Naturschutzverbände und sonstige kompetente Naturschutzakteure der Region (Naturparks, Fördervereine von Biosphärenreservaten, Nationalparks oder Naturschutzprojekten etc.),
- Wirtschafts- und Sozialpartner (z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus, Handel, Gewerbe, Industrie).
Voraussetzungen und Funktionen, die eine regionale Partnerschaft erfüllen muss:
- Es muss sich um eine natürliche und juristische Person, z.B. um einen Verein, eine Stiftung oder einen Zweckverband handeln (Bundesländer sind als Träger nicht zulässig).
- Die o.g. Akteure sind so einzubinden, dass eine aktive Mitwirkung auch auf der Ebene der Entscheidungsfindung gegeben ist.
- Die professionelle Planung, Umsetzung und dauerhafte Sicherung des Naturschutzgroßprojektes ist zu gewährleisten (naturschutzfachliches Know-how, Projektmanagement).
- Die professionelle Planung und Umsetzung der ländlichen/ regionalen Entwicklungsmaßnahmen ist zu gewährleisten (Know-how in der ländlichen/ regionalen Entwicklung, Regionalmanagement).
- Die Verknüpfung beider Teilbereiche ist so zu organisieren, dass eine enge und kontinuierliche Abstimmung stattfinden und ein Maximum an Synergieeffekten ermöglicht werden kann.
In der Bewerbung muss die Organisation und Koordination des Umsetzungsprozesses im Falle einer erfolgreichen Auswahl schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden. Im Sinne des integrierten Ansatzes vertritt idealerweise ein gemeinsamer Träger die regionale Partnerschaft. Es können sich allerdings auch zwei künftige Träger (Naturschutzgroßprojekt, ländliche/ regionale Entwicklung) bewerben, wenn das gemeinsame "Dach" bzw. die partnerschaftliche Zusammenarbeit überzeugend nachgewiesen wird.
Anforderungen an die Region (= das Projektgebiet)
Bewerben können sich Regionen, denen aus Naturschutzsicht eine gesamtstaatliche Bedeutung zuzusprechen ist und die die entsprechenden Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Naturschutzgroßprojekten erfüllen (Repräsentanz, Großflächigkeit, Naturnähe/ Natürlichkeit, Beispielhaftigkeit, Gefährdung). Zum anderen müssen die Regionen eine auf ihre spezielle Situation zugeschnittene Entwicklungsstrategie zur langfristigen Inwertsetzung des natürlichen Potenzials vorweisen können.
Unter Region ist im Sinne dieses Wettbewerbs ein Gebiet zu verstehen, welches aus einem oder mehreren Kerngebieten mit höchstem Naturschutzwert und höchster Schutzpriorität sowie deren Umfeld zur großräumigen Sicherung der(s) Kerngebiete(s) vor nachteiligen Einflüssen und zur nachhaltigen Inwertsetzung des natürlichen Potenzials im regionalen Kontext besteht.
Entscheidend für die Abgrenzung der Region ist zum einen ein national bedeutendes Vorkommen naturschutzfachlich schutzbedürftiger "Wälder" und/ oder "Moore" oder "urbaner/ industrieller Landschaftsteile", die eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung erkennen lassen. Zum anderen sollte es sich um einen homogenen Natur-, Wirtschafts- und Kulturraum handeln, der für eine identitätsstiftende Wirkung und für ein genügend großes Inwertsetzungspotenzial sorgt. Die Größe der Regionen kann dabei von einem Gemeindeverbund bis zu einem Zusammenschluss von mehreren Landkreisen reichen. Im Falle der "urbanen/industriellen Landschaften" kann die Größe stark variieren und unter Umständen nur Teilbereiche von Städten oder Gemeinden umfassen.
Bewerben können sich auch Regionen, in denen bereits ein Naturschutzgroßprojekt durchgeführt wurde oder noch wird, allerdings nicht mit dem gleichen, das heißt bereits geförderten Projekt.
